„Mietpreisbremse allein ist machtlos“

Möglich sei diese Entwicklung auch, weil Neubauten sowie umfassend sanierte Wohnungen per Gesetz von der Mietpreisbremse ausgenommen sind. Gestiegene Baukosten, höhere Auflagen und mehr baurechtliche Vorgaben würden den Bau neuer Wohnungen zudem immer teurer machen. Neubauten seien für viele Mieter kaum noch bezahlbar.

Investoren brauchen Anreize

„In den Ballungsgebieten wird die Nachfrage nach Wohnungen in den nächsten Jahren immer weiter zunehmen und die Preise in die Höhe treiben. Um einen Anstieg der Preise zu verhindern, muss vor allem bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden“, sagt Immowelt-CEO Carsten Schlabritz.

„Dazu muss der soziale Wohnungsbau aber für Investoren so rentabel werden wie der frei finanzierte und das geht nur, wenn die Städte und Kommunen marktgerechte Anreize bereitstellen. Die Mietpreisbremse allein ist gegen diese Entwicklung machtlos.“

Moderate Verteuerung in Köln und Hamburg

In Köln und Hamburg sei das Problem wachsender Mieten anscheinend gelöst, obwohl sie auch dort moderat steigen würden. In Köln seien die Mieten seit Einführung der Mietpreisbremse mit 10,30 Euro pro Quadratmeter drei Prozent höher als zuvor. Zwischen 2013 und 2015 habe die Steigerungsrate noch bei zehn Prozent gelegen.

In Hamburg kletterten die Mieten laut Immowelt seit Einführung der Mietpreisbremse lediglich um zwei Prozent, von 10,80 Euro pro Quadratmeter im ersten Quartal 2015 auf elf Euro im ersten Quartal 2017. Im Zwei-Jahres-Zeitraum zuvor lag die Steigerung noch bei acht Prozent.

2011 habe Hamburg das „Bündnis für das Wohnen“ gestartet. Seitdem würden pro Jahr mehrere tausend bezahlbare Wohnungen entstehen. Auch Köln treibe den Wohnungsneubau voran: 2014 wurde das Stadtentwicklungskonzept Wohnen beschlossen, wonach in Zukunft jedes Jahr 3.400 Wohnungen entstehen sollen.

Mietpreisbremse

Seit dem 1. Juni 2015 können die Länder für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt die Mietpreisbremse verhängen. Bei Wiedervermietung von Bestandsimmobilien darf die Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich zehn Prozent angehoben werden.

Ausnahmen sind Neubauten sowie umfassend sanierte Wohnungen. Außerdem gilt ein Bestandsschutz: Kein Vermieter muss die Miete senken – auch nicht, wenn er die Wohnung neu vermietet. Mittlerweile gilt das Gesetz in 313 Städten und Gemeinden. (kl)

Foto: Shutterstock

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