Ein vom ZIA, Zentraler Immobilien Ausschuss, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, bei Professor Thomas Dünchheim in Auftrag gegebenes Gutachten zur Mietpreisbegrenzung kritisiert die Maßnahme als „evident verfassungswidrig“.
In dem Gutachten werden unter anderem Verstöße gegen die Berufsfreiheit gewerblicher Vermieter als auch gegen die grundgesetzlich gewährleistete Vertragsfreiheit beider Mietvertragsparteien angeführt. Dünchheim befürchtet zudem, dass es durch eine Mietpreisbindung zu dauerhaften Verlusten für die Vermieter kommen könne.
Dann sei die Regelung „bereits aus diesem Grund mit der Eigentumsgarantie, welche auch die Renditeerzielung bei der Vermietung von Wohnraum schützt, unvereinbar.“ Es läge dann ein die Substanz des Eigentums berührender Eingriff vor.
Die verfassungsrechtlich gewährleistete Eigentumsgarantie des Artikels 14, schützt das Recht des „Habens“ und des „Gebrauchmachens“ an einem Gegenstand. Dazu zähle auch die Möglichkeit, durch vertragliche Nutzungsüberlassung einen Ertrag zu erzielen.
Seite 2: Absage an den Mietendeckel