Mietpreisbremse: Vermieter müssen Vormiete künftig offenlegen

Der Bundestag hat eine verschärfte Mietpreisbremse beschlossen, um Wohnungsmieter besser zu schützen. Unter anderem müssen Vermieter künftig Auskunft darüber geben, welche Miete der Vormieter einer Wohnung gezahlt hat.

Mieter sollen künftig besser vor rechtswidrigen Mieterhöhungen geschützt werden.

Die Abgeordneten führten am Donnerstagabend unter anderem eine Auskunftspflicht für Vermieter ein: Diese müssen künftig offenlegen, was der Vormieter gezahlt hat, damit neue Mieter einfacher erkennen können, ob ihre Miete zu hoch ist.

Um Schikanen und das sogenannte Herausmodernisieren zu verhindern, gibt es zudem künftig Bußgelder für Vermieter sowie Schadenersatz für betroffene Mieter.

Mietsteigerungen nach Modernisierungen werden begrenzt

Zudem darf die Miete nach einer Modernisierung künftig innerhalb von sechs Jahren nur noch um maximal drei Euro pro Quadratmeter steigen, in bestimmten Fällen sogar nur um zwei Euro. Außerdem dürfen Vermieter statt elf Prozent nur noch acht Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen – und zwar bundesweit und nicht nur, wie ursprünglich vorgesehen, in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt.

In vielen Ballungsräumen sind die Mieten in den vergangenen Jahren massiv gestiegen. Deshalb führte bereits die Vorgängerregierung eine Mietpreisbremse ein. Nachdem sich die darin beschlossenen Regelungen als wenig wirksam erwiesen, vereinbarten CDU/CSU und SPD die nun verabschiedeten Nachbesserungen. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

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