Mietrecht: Änderungen vom Bundesrat gebilligt

Die bereits im Dezember letzten Jahres vom Bundestag beschlossenen Änderungen beim Mietrecht wurden nun auch vom Bundesrat durchgewunken. Damit wird unter anderem eine stärkere Begrenzung für Mieterhöhungen eingeführt.

Mietrecht

Ziel des neuen Gesetzes ist insbesondere der Schutz vor stark steigenden Wohnkosten. Dazu soll in Paragraf 558 Absatz 3 BGB eine Regelung eingefügt werden, wonach die Landesregierungen ermächtigt werden, für Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete von 20 Prozent auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren abzusenken. Bei Neuvermietungen gibt es jedoch, anders als von Mieterverbänden gefordert, keine Deckelung der Miethöhe.

Das Gesetz soll zudem die Durchführung von energetischen Sanierungsmaßnahmen erleichtern. So legt es fest, dass solche Umbauten für einen Zeitraum von drei Monaten nicht mehr zu Mietminderungen durch die Mieter führen dürfen. Vermieter dürfen pro Jahr elf Prozent der Sanierungskosten auf die Mieten umlegen.

Weitere wichtige Neuregelungen umfassen folgende Punkte:

1. Eine Verbesserung des Schutzes des Mieters bei einer Umwandlung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen. Damit soll das sogenannte “Münchener Modell” unterbunden werden.

2. Eine Regelung der gewerblichen Wärmelieferung, auch Contracting genannt.

3. Das wirksame Vorgehen gegen Mietnomaden soll vereinfacht werden.

Während der Deutsche Mieterbund das Gesetz kritisiert, begrüßte der Bundesverband Freier Immobilien und Wohnungsunternehmen (BFW) den Beschluss des Bundesrats. „Das Mietrechtsänderungsgesetz geht in die richtige Richtung. Die Energiewende kann nur gelingen, wenn die Vereinbarkeit von Klimaschutz und Mietrecht gesetzlich neu geregelt werden. Die Entscheidung des Bundesrates schafft endlich die notwendigen klaren gesetzlichen Bestimmungen, die einen interessengerechten Ausgleich zwischen den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen sowie dem Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter schaffen,“ erklärt Walter Rasch, BFW-Präsident und Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID). (nl)

Foto: Shutterstock

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