Heute behandelt das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schriftformerfordernisses im Mietrecht. Der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, begrüßt das Reformvorhaben und fordert das Bundeskabinett auf, dieses nun schnellstmöglich in den Bundestag einzubringen.
„Die bestehende Regelung des Schriftformerfordernisses wurde ursprünglich geschaffen, um den Erwerber vor der Übernahme unbekannter Mietverträge zu schützen“, sagt Dr. Hinrich Thieme, Vorsitzender des ZIA-Ausschusses Recht. „Mittlerweile hat sich jedoch der tatsächliche Anwendungs- und Schutzbereich vom eigentlichen Gesetzeszweck entfernt. Denn die Nicht-Einhaltung des Schriftformerfordernisses ist mittlerweile zu einem gängigen Einfallstor geworden, einen unliebsam gewordenen Mietvertrag vorzeitig zu kündigen – je nach wirtschaftlicher Lage zum Nachteil für den Mieter oder den Vermieter.“
Im Ergebnis führe die derzeitige Regelung damit zu einer weitverbreiteten Rechtsunsicherheit, die noch dadurch verstärkt werde, dass die Anforderungen an die Einhaltung des Schriftformerfordernisses durch die Rechtsprechung wesentlich verschärft wurden und der Bundesgerichtshof den vertraglichen Schriftformheilungsklauseln eine endgültige Absage erteilt hat. „Im Vertrauen auf die Langfristigkeit geschlossener Mietverträge werden Mietverträge oft aus nicht schutzwürdigen, einseitigen Motiven gekündigt oder nachverhandelt“, so Thieme.
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