Die Bundesregierung „bastelt“ momentan an der Mietpreisbremse. Bereits die Ausführungen im Koalitionsvertrag geben für viele Experten Anlass zur Sorge. Doch die Groko braucht jetzt schnelle Erfolge.
Die Kiefer-Kolumne
Da der Kampf gegen steigende Mieten populär und medienwirksam ist und die Mietpreisbremse für den Staat keine zusätzlichen Kosten verursacht, steht diese Maßnahme nun ganz oben auf der Agenda der neuen Bundesregierung.
Praktisch nicht umsetzbar
„Maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, mindestens aber die letzte Vertragsmiete“ – so soll eine der geplanten Regelungen lauten. Das wirft viele Fragen auf: Wie bestimmt sich die ortsübliche Vergleichsmiete in Regionen, in denen es keinen Mietspiegel gibt? Wie soll gegenüber dem neuen Mieter die vermeintlich höhere letzte Vertragsmiete nachgewiesen werden?
Muss dem Nachmieter eine Kopie des Mietvertrags des Vormieters vorgelegt werden? Da werden Datenschutzbeauftragte sicher ihre Bedenken haben.
Mietspiegel unbrauchbar
Mehrere Studien haben bereits belegt, dass der Mietspiegel in vielen Teilbereichen nur wenig mit der tatsächlichen Marktmiete zu tun hat. Oft liegen die Marktmieten deutlich höher. Wer weiß, wie die Mietspiegel entstehen, für den ist dies auch keine Überraschung.
Praktisch war der Mietspiegel in der Vergangenheit eher ein politisches Instrument zur Mietpreissteuerung als eine repräsentative Marktbeobachtung. Hier werden die Kommunen in Zukunft verstärkt gefordert sein. Eine zusätzliche Aufgabe, die auf Grund klammer Kommunalkassen wohl mehr als schwierig zu bewältigen sein wird.
Kubanische Verhältnisse
Wer in den 90er Jahren in Kuba war, hat vielleicht gesehen, wie dort der Wohnraumwechsel funktioniert hat: Hier standen Menschen mit Schildern auf der Straße, auf denen beispielsweise stand: „Tausche Zweiraumwohnung und Auto gegen Vierraumwohnung!“.
Wenn die Mietpreise nicht mehr vom Markt bestimmt werden, weil sie staatlich verordnet sind, treten andere Mechanismen des Schwarzmarktes verstärkt ans Tageslicht. So wird der Mieter einer günstigen Wohnung dem Nachmieter für eine „erhebliche Ablöse“ die 20 Jahre alte Einbauküche anbieten.
Seite zwei: Benachteiligung privater Vermieter