Mietstreitigkeiten landen seltener vor Gericht

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Die Betriebskostenverordnung kennt so genannte „warme“ und „kalte“ Nebenkosten.

Streits rund um Mietangelegenheiten werden seltener vor Gericht ausgetragen. Rund 213.500 Mietrechtsprozesse entschieden im Jahr 2019 die Amts- und Landgerichte in Deutschland, wie der Deutsche Mieterbund mitteilte. Das war demnach der niedrigste Stand seit der Wiedervereinigung.

Seit 1996 gehen die Verfahren demnach kontinuierlich zurück: Damals fällten die Gerichte dem Mieterbund zufolge noch mehr als 251.500 Urteile in Mietrechtsverfahren. Die Daten stammen vom Bundesamt für Statistik und liegen derzeit nur für das Jahr 2019 vor.

Bei rund einem Drittel der Prozesse ging es demnach um Vertragsverletzungen. „Hier geht es allgemein um Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis, angefangen bei Fragen der Tierhaltung, bis hin zu Problemen im Zusammenhang mit Wohnungsmängeln und Mietminderungen oder Verfahren zur Mietpreisbremse“, teilte der Mieterbund mit.

Streits um Mieterhöhungen gingen hingegen wieder zurück. Sie standen im Jahr 2019 für lediglich 16,6 Prozent der Fälle. Im Jahr 2018 war es noch mehr als jeder fünfte Rechtsstreit, der sich mit Erhöhungen befasste. Die Rechtsstreits aufgrund von Eigenbedarfskündigungen nehmen hingegen weiter zu auf fast 7 Prozent im Jahr 2019.

Ungebrochen groß ist dem Mieterbund zufolge der Beratungsbedarf. Hier liegen aktuellere Zahlen für das laufende Jahr vor. Demnach führten die Juristen des Vereins im Jahr 2020 wie schon im Vorjahr mehr als eine Million Rechtsberatungen durch. 97 Prozent dieser Beratungsfälle seien demnach außergerichtlich beigelegt worden. „Häufigstes Beratungsthema waren, wie schon in den Vorjahren, die Betriebs- und Heizkosten“, hieß es. (dpa-AFX)

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