Der Aufwand für die Umsetzung kommt zudem so oder so. Dass die Mifid II komplett abgesagt wird, ist jedenfalls kaum zu erwarten.
Vielmehr steht selbst die Verschiebung noch nicht fest. Sie ist von einem formalen EU-Beschluss abhängig, der noch nicht getroffen wurde.
Damit steht auch die schlechteste aller Varianten im Raum: Alle lehnen sich zurück, die EU-Bürokraten feiern erst einmal in Ruhe Weihnachten, befassen sich dann vielleicht ab Mitte/Ende Januar erneut mit dem Thema und irgendwann im Frühjahr oder Sommer 2016 stellt sich heraus, dass der Start doch nicht verschoben wird.
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Erinnerungen an KAGB-Chaos
Dann wird die Zeit kaum ausreichen und es droht ein ähnliches Chaos wie bei der Einführung des KAGB im Juli 2013. Das FinmanoG ist zwar nicht ganz so umfangreich, aber der erste Gesetzentwurf umfasst immerhin 263 Seiten und die Parallelen mit dem KAGB erwecken höchst unschöne Erinnerungen.
Auch damals ging es um die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die „Alternative Investment Fonds Manager Directive“ (AIFMD). Auch damals brach ein Gesetzespaket mit unzähligen Vorschriften über die Branche herein. Auch damals kamen die Bürokraten (auch die deutschen) mit den Detailvorschriften nicht aus dem Quark.
So wurde die Endfassung des KAGB erst am 4. Juli 2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht – keine drei Wochen vor dem Inkrafttreten am 22. Juli.
Seite drei: Streit noch nach dem Stichtag