Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID in Kern unverändert verabschiedet. Geschlossene Fonds sind demnach ? wie bereits in einem vorherigen Referentenentwurf ? keine Wertpapiere und fallen somit nicht unter die staatliche Reglementierung.
Hintergrund: Wären auch Anteile an Personengesellschaften generell als Wertpapiere eingestuft worden, hätten Initiatoren und Vermittler geschlossener Fonds zukünftig eine staatliche Zulassung als Bank bzw. Finanzdienstleistungsinstitut benötigt. Dieser Kelch geht nun an der Branche vorbei.
Zur Begründung führt der Gesetzentwurf aus: ?Anteile an geschlossenen Fonds gehören daher nicht zu diesen Anteilen, da es an der Vergleichbarkeit zu Aktien und an der Standardisierung mangelt und sie in der Regel nicht geeignet sind, am Kapitalmarkt gehandelt zu werden?.
Allgemein wird nicht damit gerechnet, dass der Gesetzentwurf noch geändert wird. Das Gesetzgebungsverfahren soll nach Angaben des Bundesfinanzministeriums noch im November 2006 abgeschlossen werden.