Mifid II: Sechs Nachteile für Bankkunden

Mit der in 2018 in Kraft tretenden Mifid II-Richtlinie soll unter anderem der Verbraucherschutz verbessert und die Transparenz in Finanzfragen erhöht werden. Wie die Richtlinie die Tätigkeit von Geldinstituten verändert und die Folgen für die Kunden.

Für bestimmte Kunden sinkt der Einlagenschutz bei deutschen Privatbanken.
Mifid II wird die Auswahl von Produkten für Bankkunden einschränken.

1. Berge von Papier

Ab Herbst dieses Jahres bekommen viele Bankkunden ein Starterpaket mit Informationen rund um Mifid II, AGB-Änderungen und mehr: Pro Kunde werden dutzende Seiten Papier verschickt. Viel mehr Papier begleitet den Kunden künftig auch über das Jahr. Bei jedem Beratungstermin wird er stapelweise zusätzliche Produkt- und Kosteninformationen zu seiner Beratungsdokumentation erhalten.

Daneben noch je Quartal eine Depotübersicht, welche die Umsätze und Bestände darstellt. Und im Rahmen der Vermögensverwaltung sind die Institute verpflichtet, ebenfalls alle drei Monate ausführlich über die Entwicklung der Anlageprodukte zu informieren. Zudem müssen dem Kunden beispielsweise auch kurzfristige Überschreitungen einer bestimmten Verlustschwelle im Depot mitgeteilt werden.

„Die Mitteilungen häufen sich also und die zu erwartende Reaktion vieler Kunden: Sie werden die Post ihrer Bank noch seltener gründlich studieren“, sagt Daniel Spitschan ist Senior Expert Consultant bei Cofinpro.

2. Geringere Auswahl an Produkten

Die Banken werden ihr Angebot künftig sehr genau prüfen, um die strengen Auflagen zu erfüllen und Risiken in der Beratung zu minimieren. Sie sind verpflichtet, ihre Angebote genau am jeweiligen Anlegerprofil auszurichten.

Abweichungen sind nur in Ausnahmefällen möglich, was die Risikostreuung im Kundendepot erschweren wird. Das Anlageziel und die Motivation des Kunden müssen hinterfragt sowie regelmäßig überprüft werden.

„Dies ist aus Sicht des Verbraucherschutzes sinnvoll, wird aber dazu führen, dass die Kunden künftig auf weniger Produkte zugreifen können. So wären vor allem Anleger, die ohne Beratung Wertpapiere kaufen, von etwaigen automatisierten Vertriebseinschränkungen negativ betroffen und deren Wahlfreiheit eingeschränkt“, sagt Melanie Purgar, Senior Expert Consultant bei Cofinpro.

Seite zwei: Kein Durchbruch der Honorarberatung

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