Nun ist bei einem Regulierungs-Ungetüm wie der MiFID II sicherlich nicht zu erwarten, dass alles vom ersten Tag an völlig reibungslos funktioniert. Bedenklich allerdings ist die – von Ausnahmen sicherlich abgesehen – unterschiedliche (Selbst-)Wahrnehmung von Anbietern und Vertrieb. Sie lässt darauf schließen, dass die erforderliche ausgeprägte Kommunikation zwischen beiden noch nicht in allen Bereichen zu 100 Prozent etabliert ist, um es vorsichtig auszudrücken.
In Hinblick auf die Kostentransparenz und die generellen Kriterien für die Zielmarktbestimmung wird sich in den nächsten Wochen und Monaten sicherlich noch einiges zurechtruckeln. Als deutlich problematischer könnte sich die Risikoklassifizierung erweisen.
So verwendet JDC unabhängig von der Selbsteinschätzung der KVG eine siebenstufige Risikoskala, auf der die AIFs in der Regel in Klasse sechs landen. Netfonds hat zwar wie der ehemalige BSI fünf Risikoklassen, nimmt aber ebenfalls eine eigene Einstufung vor – fast immer in Klasse vier oder fünf. Damit sind beide Vertriebe wohl nicht die Einzigen.
Eigene Einstufung durch Institute
Den KVGen ist also überhaupt nicht geholfen, wenn sie sich selbst schön rechnen und etwa die eigene Einstufung in Klasse drei von fünf vornehmen und diese dann auch noch mir nichts, dir nichts in Klasse drei von sieben „übersetzen“. Die KWG-Institute nehmen ohnehin eine eigene Einstufung vor. Sie sind sicherlich auch in der Lage, die Zielmarktbestimmung der KVG durch eigene Kriterien rechtskonform zu präzisieren.
Anders verhält es sich beim freien Vertrieb mit Zulassung nach Paragraf 34f Gewerbeordnung. Sofern er nicht per Groko-Handstreich ohnehin abgeschafft wird, wird auch er um die Vorschriften zur Zielmarktbestimmung und Risikoklassifizierung sowie zur Kostentransparenz nicht herumkommen.
Spätestens nach der überfälligen Neufassung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) für die 34f-Vermittler müssen die Unterlagen und Einstufungen der Anbieter „sitzen“, also ohne weitere Anpassungen verwendbar sein.
Denn angesichts der unzähligen neuen Vorschriften dürften die meisten freien Finanzdienstleister mit einer rechtlich einwandfreien eigenen Präzisierung oder gar Korrektur der erhaltenen Informationen heillos überfordert sein. Insofern könnte die verzögerte MiFID-II-Umsetzung für den freien Vertrieb auch ihr Gutes haben: Sie lässt Zeit für einen entsprechenden Lernprozess der Anbieter.
Lesen Sie den vollständigen Artikel über die MiFID-II-Umsetzung in der aktuellen Cash.-Ausgabe 3/2018 (ab Donnerstag, 22. Februar im Handel).
Stefan Löwer ist Chefanalyst von G.U.B. Analyse und betreut das Cash.-Ressort Sachwertanlagen. Er beobachtet den Markt der Sachwert-Emissionen als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst insgesamt schon seit mehr als 25 Jahren. G.U.B. Analyse gehört wie Cash. zu der Cash.Medien AG.
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