MiFID II: Olaf Scholz will es wissen

Scholz will also die ganze Breite der Kritik. Die Angesprochenen können endlich alles frei herauslassen. Für nicht wenige Akteure allerdings könnte genau das ein Problem sein: Wo fange ich an?

Schließlich ist der Komplex MiFID II/MiFIR inklusive weiterer Detailvorschriften auf EU-Ebene die Basis für den jüngsten Regulierungs-Tsunami, der sich seit dem vergangenen Jahr über die Finanzbranche ergießt und nicht nur die Vermittler, sondern auch die Kunden mit einer Flut von neuer Bürokratie überschwemmt.

Dazu zählen neben dem Wust von unmittelbar anwendbaren EU-Vorschriften unter anderem die seit 2018 geltende komplette Neufassung des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und die geplante Anpassung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (wobei letztere unter Federführung des Wirtschaftsministeriums erfolgt).

Breites Themenspektrum

Wie breit das mögliche Themenspektrum ist, reißt das Finanzministerium in seiner Einladung selbst an und nennt Stichworte wie Zielmarktbestimmung, Geeignetheitserklärung, Verbesserung der Kosteninformationen, Aufzeichnung von Telefongesprächen und Zulässigkeit der Annahme von Provisionen.

Daneben geht es unter anderem um „Vorgaben zur Tätigkeit von Handelsplattformen, zur Vor- und Nachhandelstransparenz, zur Adressierung von Risiken des algorithmischen Handels und Hochfrequenzhandels sowie zu spezifischen Aspekten des Handels mit Warenderivaten.“

Während der vergangenen Monate habe das Ministerium eine Reihe von Stellungnahmen erhalten, welche zu den verschiedenen Regelungsbereichen der MiFID II/MiFIR sowie den ausgestaltenden Regelungen und Umsetzungsgesetzen Nachbesserungs- beziehungsweise Veränderungsbedarf geltend machen.

Seite 3: Schnelle Änderungen nicht zu erwarten

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