„Wir müssen damit rechnen, dass es in diesem Jahr im Westen keine Rentenerhöhung geben wird und im Osten nur aufgrund der Angleichung eine sehr geringe“, sagte Heil der Düsseldorfer „Rheinischen Post“. Die Rentenentwicklung folgt quasi automatisch immer der Lohnentwicklung des Vorjahrs.
Bereits am Freitag hatte ein Sprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund der Deutschen Presse-Agentur mitgeteilt, dass die Beitragseinnahmen der Rentenkasse trotz der Ausnahmesituation im Corona-Jahr 2020 gestiegen sind. Demnach stiegen die Einnahmen durch Pflichtbeiträge im vergangenen Jahr um 0,9 Prozent auf rund 224 Milliarden Euro. „In Anbetracht der ökonomischen Rahmenbedingungen, die sich durch die Coronakrise deutlich verschlechtert haben, ist dies für die Rentenversicherung eine positive Nachricht“, sagte der Sprecher.
Die coronabedingten Auswirkungen auf die gesetzliche Rentenversicherung seien begrenzt, da auch für Beschäftigte, die arbeitslos werden oder die in Kurzarbeit sind, weiter Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt würden.
Entscheidung im Frühjahr
Die Finanzreserve der Rentenkasse – die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage, mit der Beitragsschwankungen während des Jahres ausgeglichen werden – stand den Angaben zufolge zum Jahresende bei rund 37,1 Milliarden Euro. Das entspreche 1,57 Monatsausgaben. Ende 2019 lag sie noch bei rund 40,5 Milliarden Euro. Die Rücklage wird allerdings auch planmäßig abgebaut, um den Beitragssatz bis zum Jahr 2024 stabil zu halten.
Trotz der positiven Zahlen könnte 2021 zum ersten Mal seit mehr als zehn Jahren für viele der mehr als 20 Millionen Rentner die jährliche Rentenerhöhung ausfallen. Das hatte die Rentenversicherung bereits im Sommer vorsichtig prognostiziert. So könnte es im Westen eine Nullrunde geben und im Osten höchstens eine geringe Erhöhung, da die Grundlage für die jährliche Rentenanpassung unter anderem die Lohnentwicklung des vergangenen Jahres ist. Der Durchnittslohn dürften durch den coronabedingten Wirtschaftseinbruch 2020 gesunken sein.
Eine endgültige Entscheidung über die Rentenanpassung zum 1. Juli 2021 fällt wie immer voraussichtlich im Frühjahr, wenn die jährliche Anpassung von der Bundesregierung per Verordnung festgelegt wird. (dpa-AFX)