„Mit einem Freibetrag Altersarmut gezielt bekämpfen“

Nahezu alle Grundsicherungsempfänger sollen von einer Ausweitung des Freibetrags für Altersvorsorgeeinkommen profitieren. Wer mit Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung vorgesorgt hat, soll bis zu 200 Euro zusätzlich zur Grundsicherung im Alter bekommen. Das sieht die #ArbeitLohntSichRente der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) vor, die heute in Berlin veröffentlicht wurde.

Bereits seit 2018 gilt für Empfänger der Grundsicherung im Alter ein Freibetrag für Einkünfte aus privater oder betrieblicher Altersvorsorge: die ersten 100 Euro bleiben vollständig anrechnungsfrei, darüber hinausgehende Einkünfte sind bis zu einem Maximalbetrag von 212 Euro zu 30 Prozent anrechnungsfrei.

Freibetrag statt Grundrente

Dieser Freibetrag soll bei der #ArbeitLohntSichRente der INSM künftig auch für Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung gelten. Im Gegensatz zu anderen Grundrentenvorschlägen, würden von diesem Konzept auch Grundsicherungsempfänger profitieren, die weniger als 35 Beitragsjahre vorweisen können.

„Mit unserem Vorschlag wollen wir gezielt all jenen helfen, die trotz eigener Vorsorgeanstrengungen im Alter bedürftig sind. Wer einen Beitrag zur Finanzierung unseres Rentensystems geleistet hat, für den muss sich diese Leistung auch lohnen“, so Hubertus Pellengahr, Geschäftsführer der INSM.

Nach der Einführung eines Freibetrags für Einkünfte aus privater und betrieblicher Altersvorsorge sei die Erweiterung um Einkünfte aus gesetzlicher Altersvorsorge konsequent und logisch. Pellengahr weiter:

„Wer vorsorgt, soll mehr bekommen!

„Egal ob privat, betrieblich oder gesetzlich: wer vorsorgt, soll mehr bekommen. Die Gesamtkosten liegen nach ersten Schätzungen bei einer Obergrenze von einer Milliarde Euro im Jahr und belasten weder die Rentenkassen, noch Arbeitslosen- oder Krankenversicherung. Vom Freibetrag profitieren alle Bedürftigen – egal wie lange sie eingezahlt haben.“

Das von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgeschlagene Grundrentenmodell würde überwiegend Personen begünstigen, die ausreichend finanziell abgesichert sind. Das hat in einer umfangreichen Studie das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) ermittelt. Studienautor Dr. Jochen Pimpertz.

Mitnahmeeffekte vermeiden

„Wer ausschließlich die Höhe der gesetzlichen Rente als Kriterium anlegt, riskiert riesige Mitnahmeeffekte. In 80 Prozent der Fälle drohen Hilfen fehladressiert zu werden, wenn man auf eine einkommensbezogene Bedürftigkeitsprüfung verzichtet. Diese Zahl würde bei einer weiteren Vermögensprüfung noch höher ausfallen.“

Da der INSM-Vorschlag einer #ArbeitLohntSichRente eine Bedürftigkeitsprüfung vorsieht, ist sichergestellt, dass die Hilfe zielgenau und treffsicher erfolgt. Pellengahr: „Besser mit einem Freibetrag Altersarmut gezielt bekämpfen, als mit Wahlgeschenken ziellos Milliarden verteilen. So geht gerechte Rente.“

 

Foto: Shutterstock

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