Die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank hält schon seit einigen Jahren an. Davon profitieren nicht nur zukünftige Immobilienkäufer, auch Immobilienbesitzer mit laufender Finanzierung können sich günstige Konditionen sichern.
„Ein Forward-Darlehen kann in der Regel bereits einige Jahre vor Ablauf der Zinsbindungsfrist vereinbart werden“, erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24. Dies betreffe also alle Eigenheimbesitzer die vor Jahren eine Finanzierung mit zehn-, 15- oder 20-jähriger Laufzeit abgeschlossen haben.
Angebotsvergleich lohnt
„Die Forward-Option sollten alle Immobilienbesitzer mit bereits laufender Finanzierung gründlich prüfen. Im aktuellen Zinsumfeld lohnt ein frühzeitiger Angebotsvergleich, um bei einer Anschlussfinanzierung Kostenvorteile zu realisieren und die Rückzahlungsdauer zu verkürzen“, so Scharfenorth.
Beim Forward-Vertrag werden nach Angaben von Baufi24 die aktuellen Zinsen für den Anschlussvertrag nach der Zinsbindungsfrist festgeschrieben. Für dieses „Einfrieren“ der Zinsen würden die Anbieter gewöhnlich einen Zinsaufschlag von etwa 0,01 bis 0,03 Prozent verlangen. Je früher dieser Vertrag abgeschlossen wird, desto höher sei der Aufschlag.
Tilgungsraten anpassen
„Allerdings geht die Rechnung nur auf, wenn zukünftig die Zinsen auch tatsächlich steigen. Bleiben sie etwa gleich hoch oder sinken sogar wieder, macht der Kreditnehmer im ungünstigsten Fall ein schlechtes Geschäft“, warnt Scharfenorth.
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Bei Veränderung der Konditionen sollten Eigentümer immer auch die Höhe der monatlichen Rate modifizieren und die Tilgungsrate an die aktuellen Lebensumstände anpassen.
Monatliche Belastung nicht verringern
Als Faustregel gelte: Die monatliche Belastung wenn möglich nicht verringern, sondern mindestens beibehalten. Dadurch erhöhe sich bei niedrigeren Zinsen der Tilgungsanteil der Rate, was über die Laufzeit nicht nur eine Zinsersparnis sondern auch eine deutlich schnellere Schuldenfreiheit zur Folge habe.
„Auf keinen Fall sollten Eigenheimbesitzer die Standardtilgung von einem Prozent beibehalten, sonst kann es 40 Jahre und länger dauern, bis die Immobilie abbezahlt ist“, verdeutlicht Scharfenorth. (kl)
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