Seit der Einführung des Mitarbeiter- und Beschwerderegisters bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin) haben Banken und Finanzdienstleister über 17.000 Beschwerden gemeldet. Verwarnungen hat die Bafin bereits ausgesprochen, Sanktionen wurden nicht ergriffen.
Die Bafin hatte am 1. November 2012 das Mitarbeiter- und Beschwerderegister eingerichtet, in dem die Daten von Anlageberatern sowie Compliance- und Vertriebsbeauftragten erfasst werden. Nach Angaben der Bafin, waren zum 31. Dezember 2014 156.450 Anlageberater und 26.181 Vertriebsbeauftragte im Mitarbeiter- und Beschwerderegister erfasst (30. Juni 2014: 158.409 Anlageberater, 26.104 Vertriebsbeauftragte). Einige Mitarbeiter sind laut Bafin in der Anlageberatung und zugleich als Vertriebsbeauftragte tätig.
Rund 17.000 Beschwerden
Von der Einführung des Mitarbeiter- und Beschwerderegisters bis zum 31. Dezember 2014 haben Banken und Finanzdienstleister 17.381 Beschwerden an die Bafin gemeldet (Privat- und Auslandsbanken: 7.478 Beschwerden; Sparkassen und Landesbanken: 5.621; Genossenschaftsbanken: 4.056 und Finanzdienstleistungsinstitute: 226).
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Wie die Aufsichtsbehörde mitteilt wurden insgesamt im Jahr 2014 insgesamt 6.050 Beschwerden gemeldet (Privat- und Auslandsbanken: 2.382 Beschwerden; Sparkassen und Landesbanken: 2.003; Genossenschaftsbanken: 1.528 und Finanzdienstleistungsinstitute: 137). Der Großteil der Beschwerden (4.234) im letzten Jahr ging im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni bei der Bafin ein.
Seite zwei: Erste Verwarnungen, aber bisher keine Sanktionen