Beraterregister: Erste Verwarnungen durch die Bafin

Seit der Einführung des Mitarbeiter- und Beschwerderegisters bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin) haben Banken und Finanzdienstleister über 17.000 Beschwerden gemeldet. Verwarnungen hat die Bafin bereits ausgesprochen, Sanktionen wurden nicht ergriffen.

Dominika Kula, Bafin-Pressereferentin: „Die Ausgestaltung der Vertriebsvorgaben war geeignet, beim Vertrieb von Finanzinstrumenten Kundeninteressen zu beeinträchtigen.“

Die Bafin hatte am 1. November 2012 das Mitarbeiter- und Beschwerderegister eingerichtet, in dem die Daten von Anlageberatern sowie Compliance- und Vertriebsbeauftragten erfasst werden. Nach Angaben der Bafin, waren zum 31. Dezember 2014 156.450 Anlageberater und 26.181 Vertriebsbeauftragte im Mitarbeiter- und Beschwerderegister erfasst (30. Juni 2014: 158.409 Anlageberater, 26.104 Vertriebsbeauftragte). Einige Mitarbeiter sind laut Bafin in der Anlageberatung und zugleich als Vertriebsbeauftragte tätig.

 Rund 17.000 Beschwerden

Von der Einführung des Mitarbeiter- und Beschwerderegisters bis zum 31. Dezember 2014 haben Banken und Finanzdienstleister 17.381 Beschwerden an die Bafin gemeldet (Privat- und Auslandsbanken: 7.478 Beschwerden; Sparkassen und Landesbanken: 5.621; Genossenschaftsbanken: 4.056 und Finanzdienstleistungsinstitute: 226).

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Wie die Aufsichtsbehörde mitteilt wurden insgesamt im Jahr 2014 insgesamt 6.050 Beschwerden gemeldet (Privat- und Auslandsbanken: 2.382 Beschwerden; Sparkassen und Landesbanken: 2.003; Genossenschaftsbanken: 1.528 und Finanzdienstleistungsinstitute: 137). Der Großteil der Beschwerden (4.234) im letzten Jahr ging im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni bei der Bafin ein.

 

Seite zwei: Erste Verwarnungen, aber bisher keine Sanktionen

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