MLP gibt Spartipps für den Kfz-Herbst 2023

Bildagentur PantherMedia / Andriy Popov
Verbraucher müssen damit rechnen, dass in diesem Herbst deutliche Beitragserhöhungen ihrer Kfz-Versicherungen auf sie zukommen werden.

Ab dem kommenden Jahr wird es für viele Verbraucher teurer, da die Kfz-Versicherer ihre Prämien teilweise deutlich erhöhen. Der Finanzdienstleister MLP gibt Tipps, wie man hohe Kosten trotzdem vermeiden kann.

Während der Corona-Pandemie blieben viele Autos in der Garage stehen. Folglich gab es auch weniger Schäden und die Versicherer konnten auf Beitragserhöhungen verzichten und teilweise sogar ihre Beiträge senken. Nun, da zumindest auf den Straßen wieder alles beim Alten ist, sehen sich viele Versicherer gezwungen, ihre Prämien anzuheben. Denn durch die Inflation sind nicht nur Lohn- und Energiekosten gestiegen, sondern auch Ersatzteile werden in der Herstellung immer teurer. Daher müssen Verbraucher damit rechnen, dass in diesem Herbst deutliche Beitragserhöhungen ihrer Kfz-Versicherungen auf sie zukommen werden, oft sogar im zweistelligen Prozentbereich. Wie können sie nun am besten reagieren, um Kosten einzusparen? 

Lohnt sich ein Vertragswechsel?

Legen die Beiträge plötzlich stark zu, sollten sich Verbraucher über einen Anbieterwechsel informieren – denn möglicherweise bietet ein anderer Versicherer günstigere Konditionen als der eigene. Hier kann auf Vergleichsrechner zurückgegriffen werden, um einen ersten Überblick zu erhalten. „Wer dann tatsächlich einen Wechsel anstrebt, sollte sich unbedingt vorher beraten lassen, denn nicht immer überwiegen die Vorteile einer scheinbar günstigen Prämie die mit einem Wechsel verbundenen Nachteile“, rät Michael Schwarz, Leiter Sachversicherungen bei MLP. 

Beispielweise haben manche Verbraucher einen sogenannten Rabattschutz, der ihnen selbst im Schadensfall den Beibehalt ihrer Schadenfreiheitsklasse garantiert. Dieser Anspruch kann jedoch beim Wechsel zu einem anderen Anbieter entfallen und es drohen Rückstufungen für bereits in der Vergangenheit eingetretene Schäden sowie damit verbundene Mehrkosten. Auch wer beim gleichen Versicherer mehrere Fahrzeuge mit Sonderkonditionen (sogenannte Zweitfahrzeugregelung) versichert hat, sollte vorher überprüfen, ob diese vom neuen Anbieter übernommen werden. Andernfalls können unerwartete Mehrkosten anfallen, da die Verträge lediglich mit den realen Schadenfreiheitsklassen fortgeführt werden. 

Kündigungsfrist beachten

Die Kündigungsfrist in der Kfz-Versicherung beträgt vier Wochen, somit fällt der Stichtag bei den meisten Verträgen auf den 30. November. „Wer einen Wechsel in Betracht zieht, sollte also zeitnah tätig werden“, empfiehlt Schwarz. „Eine Vertragsprüfung lohnt sich übrigens in jedem Fall, auch wenn die Beiträge beim eigenen Anbieter nicht steigen sollten – denn eventuell kann ein anderer Versicherer ein besseres Angebot unterbreiten.“

Sind meine Tarifmerkmale noch aktuell?

Sollten Verbraucher zu dem Schluss kommen, dass ein Anbieterwechsel zum aktuellen Zeitpunkt nicht die beste Option ist, gibt es unter Umständen trotzdem noch einigen Handlungsspielraum. Hier lohnt sich auf jeden Fall ein Blick in die aktuellen Vertragsdaten. Vor allem, wenn der Vertragsabschluss bereits einige Zeit zurückliegt, kann es gut sein, dass nicht mehr alle Tarifmerkmale aktuell sind. Beispielsweise geben manche Verbraucher eine jährliche Fahrleistung von 50.000 Kilometern an – etwa wegen des Pendelns zum Arbeitsort – fahren fünf Jahre später aber nur noch 10.000 Kilometer pro Jahr. Verbraucher mit erwachsenen Kindern haben diese eventuell auch noch als Fahrer des Wagens bei ihrer Versicherung gemeldet, obwohl sie schon längst eigene Autos besitzen. Selbst der Ort, an dem das Auto üblicherweise geparkt wird, kann einen Unterschied machen: Wer seit Vertragsabschluss eine Garage oder einen Carport gebaut hat und seinen Wagen nicht mehr an der Straße parkt, kann dadurch Beiträge einsparen. Nicht zuletzt entscheidet auch das Alter des Fahrzeugs über die nötigen Versicherungsleistungen: Hat das Auto seine besten Tage längst hinter sich, tut es möglicherweise auch die Teilkasko- statt der Vollkaskoversicherung.

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