Die MLP AG will gerichtlich gegen ehemalige Gesellschafter des Tochterunternehmens Feri vorgehen. Der Finanzvertrieb will sich vom Landgericht Frankfurt bestätigen lassen, dass die Forderung eines Teils der Altgesellschafter nach der Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 51,5 Millionen Euro unberechtigt ist.
Hintergrund ist die Übernahme der noch ausstehenden 43,4 Prozent an der Feri Finance AG durch MLP im April 2011. Die Wieslocher (Rang 3 in der jüngsten Cash.Hitliste der Allfinanzvertriebe) hatten die Anteile damals zu einem vorläufigen Preis von 50,6 Millionen Euro erworben. Wie vertraglich vereinbart, seien bei der Übernahme Gespräche über eine darüber hinausgehende variable Komponente aufgenommen worden, so MLP.
Mit einem großen Teil der Feri-Gesellschafter habe man eine abschließende Einigung erzielt, darunter auch das aktuelle Feri-Management. Ein anderer Teil wirft der MLP im Zusammenhang mit der Übernahme eine Vertragsverletzung vor, für die sie die Zahlung einer Vertragsstrafe von bis zu 51,5 Millionen Euro fordern, so der Finanzvertrieb.
Nach Meinung des Unternehmens entbehrt der erhobene Anspruch jeglicher Grundlage. „Nach fünf Jahren erfolgreicher Zusammenarbeit waren wir überrascht, dass ein Teil der Altgesellschafter erstmals von einer Vertragsverletzung spricht“, sagt Dr. Hans-Joachim Letzel, Leiter Recht und Chefsyndikus von MLP. „Wir bedauern natürlich sehr, keine einvernehmliche Lösung gefunden zu haben. Um den Forderungen von vorneherein entschlossen entgegenzutreten, werden wir die Feststellungsklage einreichen.“
Die MLP AG hatte im Herbst 2006 56,6 Prozent der Feri Finance AG übernommen und die Übernahme aller weiteren Aktien angekündigt. Sie erfolgte im April 2011. (jb)
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