Die auf Anlegerschutz spezialisierte Münchner Kanzlei Rotter Rechtsanwälte hat in zwei Fällen Schadenersatz gegen den Heidelberger Finanzdienstleister MLP erwirkt. Bei dem ersten Fall zahlt MLP aufgrund fehlerhafter Anlageberatung freiwillig nach der erfolgten gerichtlichen Beweisaufnahme an einen Mandanten einen Schadenersatz in Höhe von 767.000 Euro.
Hintergrund: Ein MLP-Berater hatte einem Arzt empfohlen, statt der geplanten Rückführung von Darlehensverbindlichkeiten mittels eines Geldzugangs aus ausbezahlten Lebensversicherungen ein neues Darlehen aufzunehmen. Die Mittel aus diesen Lebensversicherungen sollten stattdessen in die MLP Fondsvermögensverwaltung investiert werden. Die avisierten Renditeziele wurden jedoch nicht erreicht (AZ: Landgericht Heidelberg AZ: 2 O 162/04).
Im zweiten Fall drängte ein MLP-Berater eine Mandantin zum Verkauf ihrer Immobilie an ihre Kinder, um einen Großteil des Verkaufserlöses in die MLP-Fondsvermögensverwaltung zu investieren. Über die immensen Verlustrisiken wurde sie jedoch nicht ausreichend aufgeklärt. Im Wege eines außergerichtlichen Vergleichs zahlte MLP nun 173.000 Euro. Das MLP-Fondsvermögen der Mandantin wird zudem aufgelöst und an sie zurück überwiesen.