Der Bedarf an alternativen Formen zur Arbeitskraftabsicherung ist vorhanden, gerade weil vielen Versicherungsnehmer der Zugang zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), die als „höchste Absicherungsform“ gilt, verwehrt ist. Grund sind meist die zu hohen Beiträge aufgrund von körperlicher Tätigkeit im ausgeübten Beruf.
Alternativen zur BU gibt es einige. Allerdings verknüpft nur die Erwerbsunfähigkeitsversicherung auch abstrakt eine gesundheitliche Beeinträchtigung mit der Möglichkeit, ein Erwerbseinkommen zu erzielen. Andere Absicherungsprodukte bieten das nicht. Die Grundfähigkeitsversicherung beispielweise definiert konkrete Fähigkeiten, die leistungsauslösend sind, ohne Verknüpfung zur Erwerbseinkommenserzielung.
Im Vergleich zur BU geringe Beiträge
Auf der Suche nach Absicherungsalternativen zur BU spielt der Beitrag eine entscheidende Rolle: Eine Dachdeckerin beispielsweise zahlt 160,07 Euro monatlich für den günstigsten BU-Tarif. Bei einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung, als alternative Absicherungsform zur BU, sind es beim günstigsten Tarif nur 56,30 Euro monatlich, während die Grundfähigkeitsversicherung mit lediglich 47,19 Euro im Monat zu Buche schlägt.
Preisvergleich der günstigsten drei Tarife
Grundfähigkeits- vs. Erwerbsunfähigkeits- vs. Berufsunfähigkeitsversicherung
Die günstigsten Tarife | Grundfähigkeit | Erwerbsunfähigkeit | Berufsunfähigkeit |
---|---|---|---|
Tarif 1 | 46,19 EUR | 56,30 EUR | 160,07 EUR |
Tarif 2 | 47,16 EUR | 56,35 EUR | 168,63 EUR |
Tarif 3 | 49,73 EUR | 60,74 EUR | 171,98 EUR |
Das M&M Rating Erwerbsunfähigkeit
Für Versicherungsnehmer, die sich für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung entscheiden möchten, stellt sich unweigerlich die Frage, welche Tarife die besseren Leistungen beziehungsweise die kundenfreundlichsten Versicherungsbedingungen enthalten. An dieser Stelle setzt das neue M&M Rating Erwerbsunfähigkeit an.
Nach Aussage von Andreas Ludwig, Bereichsleiter Rating und Analyse bei Morgen & Morgen, analysiert das M&M seit 2019 die Bedingungen der EU-Versicherer im Rahmen des M&M Ratings Erwerbsunfähigkeit. Insgesamt bestehe die Bedingungsanalyse aus 45 Fragen. Davon seien 24 Fragen für das Rating relevant, die übrigen würden nachrichtlich ausgewiesen.
„Die ratingrelevanten Fragen beurteilen Sachverhalte und Produkteigenschaften, die als wesentlich für die Bedingungsqualität eines Produkts anzusehen sind. Die Kundenfreundlichkeit steht hier klar im Fokus, ebenso die Eindeutigkeit der Aussagen im Bedingungswerk“, erklärt Ludwig den Analyseansatz
Mehr als zwei Drittel mit fünf Sternen
Die Anpassung des Bewertungsverfahrens im vergangenen Ratingjahrgang zeigte die 17 bewerteten EU-Tarife in einem neuen Gefüge. „Das trug dem Angebot am Markt Rechnung“, so Ludwig. Im letzten Jahrgang machte sich die Anpassung des Kriteriums wie das Zünglein an der Waage bemerkbar. Die meisten vier Sterne Tarife konnten nun die Hürde für die fünf Sterne nehmen, da sie das angepasste Mindestkriterium zur gesetzlichen Definition nun erfüllten.
Auch in diesem Jahrgang ist das Gesamtbild sehr gut. Von den 17 Tarifen erhalten aktuell sogar elf die Bestbewertung von fünf Sternen. Es folgen zwei Tarife mit vier Sternen. Die durchschnittliche Bewertung von drei Sternen erhalten vier Tarife. Schwache oder sehr schwache Tarife gibt es nicht. „Das Angebot ist von einer top Bedingungsqualität. Mehr als zwei Drittel der Tarife sind mit fünf Sternen ausgezeichnet“, beurteilt Ludwig das aktuelle Angebot.
Sterneverteilung im Überblick
M&M Rating Erwerbsunfähigkeit
Ratingbewertung | Anzahl Tarife 2023 | Anzahl Tarife 2022 | Anzahl Tarife 2021 |
---|---|---|---|
5 Sterne – ausgezeichnet | 11 | 10 | 1 |
4 Sterne – sehr gut | 2 | 3 | 10 |
3 Sterne – durchschnittlich | 4 | 4 | 6 |
2 Sterne – schwach | 0 | 0 | 0 |
1 Stern – sehr schwach | 0 | 0 | 1 |
Zu Unrecht auf dem Abstellgleis
Warum die EU in der Vermittlung von alternativen Arbeitskraftabsicherungen so wenig im Fokus steht, ist vor dem Hintergrund, dass sie die einzige wirkliche Alternative zur direkten Einkommensabsicherung ist, für Ludwig kaum verständlich. Preislich liege sie zwar etwas über der aktuell boomenden Grundfähigkeitsversicherung. Das jedoch wird nicht das ausschlaggebende Argument darstellen, denn im Vergleich zur BU liegt auch die EU bei nur etwas über einem Drittel des BU-Beitrags, so Ludwig.
Nicht nur, dass eine EU für körperlich tätige Berufe dabei deutlich günstiger ist, zudem muss in der Regel gar nicht die gleiche Rente wie in der BU versichert werden, denn ein Großteil der Abzusichernden hat einen Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Da es sich um den gleichen Leistungsauslöser handelt, nämlich die Erwerbsunfähigkeit, können beide Rentenansprüche zusammen betrachtet werden.
„Die Erwerbsunfähigkeit steht aktuell zu Unrecht auf dem Abstellgleis, denn sie ist neben der BU die einzige Alternative, die tatsächlich die Arbeitskraft absichert. Und das auf einem sehr hohen Bedingungsniveau“, bringt es Ludwig auf den Punkt.
M&M Rating Erwerbsunfähigkeit – Die Mindestkriterien
– voll oder eingeschränkt erfüllt, um die Bewertung von vier* oder fünf Sternen zu erreichen – |
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Bei einem verspätet gemeldeten Versicherungsfall wird ohne Einschränkung rückwirkend geleistet.* |
Der Prognosezeitraum wird auf sechs Monate verkürzt. |
Bei einer bereits sechs Monate andauernden ununterbrochenen Erwerbsunfähigkeit wird rückwirkend von Beginn an geleistet.* |
Der Versicherer leistet eine Erwerbsunfähigkeitsrente in Anlehnung an die gesetzliche Definition bei voller und teilweiser Erwerbsminderungsrente.* |
Der Versicherer verzichtet auf sein Recht auf Beitragserhöhung oder Kündigung bei unverschuldeter Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers nach §19 VVG. |
Der Versicherungsschutz besteht weiter, wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer ins Ausland verzieht. |
Der Versicherer leistet, wenn die Erwerbsunfähigkeit infolge einer Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls eingetreten ist. |
Auf Antrag werden die Beiträge ab dem Zeitpunkt der Leistungsmeldung bis zur endgültigen Entscheidung über die Leistungspflicht gestundet. |
Der Versicherer verzichtet auf unübliche Einschränkungen bzw. Klauseln, die nicht zu den ratingrelevanten Sachverhalten gehören.* |