Krankenhauszusatzversicherung
Die Tarife der Krankenhauszusatzversicherung verzeichneten im letzten Jahr noch einen Zuwachs von acht Prozent, so hat sich das Angebot in diesem Jahr kaum verändert. Waren es 2022 144 Tarife, so sind es heute 143 Tarife in der Analyse. Ihre Kernleistungen bestehen aus der Erstattung von der Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmern sowie dem Zugang zur Chefarztbehandlung. Die Tarife unterscheiden sich zudem vor allem in den Regelhöchstsätzen.
Die Preisspanne liegt in diesem Jahr unverändert bei rund 25 Euro. Dies ergibt eine Berechnung für eine 30-jährige Angestellte mit einer gewählten Leistung von mindestens einem Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung und unter Ausschluss von Risikotarifen. Der günstigste Tarif liegt auch in diesem Jahr bei rund 29 Euro monatlich.
Der teuerste Tarif kostet mit rund 54 Euro pro Monat ebenfalls nicht mehr als im letzten Jahr. Im vergangenen Jahr war hier ein Sprung von knapp sieben Euro zu verzeichnen.
Das M&M Rating Krankenhauszusatz
Eine Orientierung, welche der Tarife die besseren Leistungen, beziehungsweise die kundenfreundlichsten Versicherungsbedingungen enthalten, gibt das M&M Rating Krankenhauszusatz. Die angesetzten Mindestkriterien stellen unter anderem sicher, dass die top bewerteten Tarife auf ihr ordentliches Kündigungsrecht verzichten, eine Chefarztbehandlung enthalten, eine bessere Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer ermöglichen, ohne Eintritt eines Unfalls oder einer bestimmten Erkrankung sowie über die 2,3-fachen sowie 3,5-fachen Regelhöchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus leisten.
Die Verteilung zeigt in diesem Jahr ein gleichbleibendes Bild. Das Angebot ist mit 54 Fünf-Sterne- und 58 Vier-Sterne-Tarifen auf einem sehr hohen Niveau. 17 Tarife erhalten drei Sterne, gefolgt von 13 Tarifen mit zwei Sternen. Nur ein Tarif wird mit einem Stern bewertet. „Es scheint so, als ob sich der Markt aktuell auf einem sehr hohen Niveau einpendelt. Wir nehmen auch diese Entwicklung wahr und beobachten sie, sehen in diesem Jahr aber ebenfalls noch keine Notwendigkeit, die Ratingkriterien zu ändern“, kommentiert Bohrmann die Tariflandschaft.
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