„Die Emittentin hat den Nettoemissionserlös in verbundene Immobilienunternehmen investiert. Derzeit sind Forderungen der Emittentin aus diesen Investitionen offen. Ein Ausfall der Forderungen ist nicht auszuschließen. Ein Ausfall der Forderungen hätte negative Auswirkungen auf die Vermögenslage und Liquidität der Emittentin“, heißt es in einer Pflichtmitteilung der Degag Bestand und Neubau 1 GmbH nach Paragraf 11a Vermögensanlagengesetz, die über die Finanzaufsicht BaFin veröffentlicht wurde.
„Aus dem Rückfluss der Investitionen, also der Zahlung der offenen Forderungen, sollten Zins und Tilgung auf die Vermögensanlagen geleistet werden“, heißt es in der Mitteilung weiter. Dieser Umstand habe zur Folge, „dass die Fähigkeit der Emittentin zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten gegenüber den Anlegern auf Auszahlung von Zinsen und auf Rückzahlung des Anlagebetrages der Vermögensanlage erheblich beeinträchtigt und nicht sichergestellt ist“.
Vor diesem Hintergrund konnten vertragsgemäße Zahlungen gegenüber den Anlegern auf die Vermögensanlagen, welche am 16. Dezember 2024 fällig sind, nicht fristgerecht geleistet werden. Betroffen sind drei Genussrechts-Vermögensanlagen des Unternehmens:
- Genussrechte „DEGAG Wohnkonzept 1 – Mindestlaufzeit 5 Jahre, Zins 6,1 % p.a.“
- Genussrechte „DEGAG Wohnkonzept 1 – Mindestlaufzeit 10 Jahre, Zins 6,5 % p.a.“
- Genussrechte „DEGAG Wohnkonzept 2″
Die Prospekte zu den Vermögensanlagen wurden jeweils am 18. März 2021 aufgestellt und am 1. April 2021 veröffentlicht.