„Wer im März weiter mit alten schwarzen Kennzeichen fährt, macht sich strafbar und ist nicht versichert“, warnt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die neuen blauen Kennzeichen sind direkt bei den Kfz-Versicherern erhältlich.
Anders als Pkw benötigen diese Fahrzeuge keine Zulassung, sondern lediglich eine Betriebserlaubnis und ein gültiges Kennzeichen. Die Farbe wechselt jährlich zwischen schwarz, blau und grün. Das blaue Kennzeichen gilt für Kleinkrafträder, Elektrofahrräder, Quads, Trikes, E-Roller und motorisierte Krankenfahrstühle. E-Scooter benötigen eine Versicherungs-Plakette gemäß der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung von 2019.