Am 1. März 2019 beginnt die neue Mopedsaison. Dann heißt es für Roller- und Mopedfahrer: das alte, blaue Versicherungskennzeichen abschrauben und das neue, grüne Schild montieren. Darauf weist die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe (W&W), hin. Wer danach noch mit dem alten blauen unterwegs ist, macht sich strafbar.
Moped, Mofa, Mokick oder Roller können ohne amtliche Zulassung gefahren werden. Es genügt ein Versicherungskennzeichen kombiniert mit einer Haftpflichtversicherung. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und bezahlt den Schaden, den man einem anderen zufügt.
Für Schäden am eigenen Fahrzeug, zum Beispiel durch Hagel oder Überschwemmung, gibt es eine Teilkaskoversicherung. Sie bezahlt auch, wenn das Fahrzeug gestohlen wird.
Wer nach dem 1. März noch mit dem alten, blauen Kennzeichen unterwegs ist, hat jedoch keinen Versicherungsschutz mehr und macht sich überdies strafbar. Die neuen, grünen Versicherungskennzeichen gibt es ab sofort zum Beispiel bei den Generalagenturen der Württembergischen Versicherung.
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