Die neue Analyse zeigt: Die Verteilung der Ablehnungsgründe im Zuge der Beantragung einer BU-Leistung ist in etwa gleichgeblieben. Nach wie vor führt der Abbruch in der Kommunikation durch den Versicherungsnehmer mit 37,62 Prozent die Rangliste an. Der Anteil ist aber leicht gesunken. Dicht gefolgt wird er von der Nichterreichung des 50 Prozent BU Grades.
Um knapp zwei Prozentpunkte ist der Ablehnungsgrund „Anfechtung beziehungsweise Betrugsfall“ auffallend gesunken, heißt es bei Morgen und Morgen. Die sonstigen Gründe haben sich ebenfalls auffallend verändert. Sie sind um knapp drei Prozentpunkte gestiegen.
Prozessquoten in der Berufsunfähigkeitsversicherung: Wer zickt und wer zahlt