Da elf in Deutschland zum Vertrieb zugelassene offene Immobilienfonds ihre Anteilsrücknahmen ausgesetzt haben, hat sich die Münchner Ratingagentur Morningstar entschieden, die Bewertungen für Produkte dieser Kategorie auszusetzen.
Hintergrund: Die offenen Immobilienfonds berufen sich bei der Aussetzung der Anteilscheinrücknahmen auf den Schutz der im Fonds verbleibenden Anleger gemäß Paragraf 81 Investmentgesetz für zunächst drei Monate. Die Anbieter argumentieren, dass bei der Auszahlung weiterer Anteilsscheinrückgaben die verbleibenden liquiden Mittel abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestreserve nicht zur Sicherung einer ordnungsgemäßen laufenden Bewirtschaftung des Fonds ausreichen.
Morningstar-Analyst Werner Hedrich: „Wir erhalten nach wie vor Rücknahmepreise von den Fondsgesellschaften geliefert und können somit Performance- und Risikokennzahlen errechnen. Diese Daten sind auf unseren Webseiten einsehbar.“ Hedrich weist allerdings darauf hin, dass die geglätteten Preisreihen von Anlegern nicht einfach in die Zukunft fortgeschrieben werden sollten. (hb)