Im Rahmen der Vereinbarung hatte die Allianz den Wirten 15 Prozent ihrer Kosten ersetzt, aber Rechtsansprüche aus den Betriebsschließungspolicen nicht anerkannt. Die Anwaltskanzlei wirft dem Unternehmen vor, diese Vereinbarung sei ungültig und sittenwidrig. Die Allianz wies das zurück. Bislang ist die Klage noch nicht zugestellt.
Seit Monaten läuft bundesweit vor den Zivilkammern eine Prozesswelle von Gastronomen gegen Versicherungen, die nicht für die coronabedingten Schließungen zahlen wollen. Bislang kamen die Klagen aber von Wirten, die die Vereinbarung nicht unterschrieben hatten. Donisl ist nun das erste Wirtshaus, das eine Klage gegen diese Vereinbarung öffentlich macht, die neben der Allianz noch weitere Versicherer ihren Gastronomie- und Hotelkunden angeboten hatten.
Die Allianz wehrt sich: „Unser Angebot erfolgte ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht und dem expliziten Hinweis, dass bei Annahme unseres Angebots keine weiteren Ansprüche erhoben werden können“, erklärte ein Sprecher. Der Konzern will demnach auch für den Fall, dass die Allianz schlussendlich vor den Gerichten gewinnt, kein Geld von Wirten zurückfordern, die die Vereinbarung unterschrieben haben. (dpa-AFX)