Der Eigentümer der Hohenzollernkarree genannten Wohnanlage in Schwabing hatten die drastische Mieterhöhung für mehr als 130 Mieter mit einer Modernisierung begründet, die kurz vor Jahresende 2018 angekündigt wurde, aber erst zwei Jahre später umgesetzt werden sollte. Seit 2019 gilt neues Recht, wonach nur noch ein geringerer Teil der Modernisierungskosten auf Mieter umgelegt werden darf.
Die Spanne zwischen der Ankündigung der Modernisierung und der tatsächlichen Durchführung sei zu lang, sagte der Vorsitzende Richter im Oktober 2019. Gegen diese Entscheidung legte das Immobilien-Unternehmen Revision ein. Jetzt ist der BGH am Zug. (dpa-AFX)