Es sei nicht rechtsmissbräuchlich, dass das Unternehmen den Mieterinnen und Mietern einer großen Wohnanlage nur wenige Tage vor Inkrafttreten von neuem Recht noch mit weitem Vorlauf Modernisierungen angekündigt habe, urteilten die Karlsruher Richter am Donnerstag. Einen engen zeitlichen Zusammenhang zwischen der Ankündigung der Arbeiten und deren Beginn verlange das Gesetz nicht. (Az. VIII ZR 305/19)
Damit können die Mieten im Hohenzollernkarree im beliebten Stadtteil Schwabing deutlich stärker angehoben werden, als es heute möglich wäre. Seit Anfang 2019 dürfen jährlich nur noch acht Prozent der Kosten für die Modernisierung auf die Mieter umgelegt werden, nicht mehr elf. Außerdem hat der Gesetzgeber eine Obergrenze eingezogen.
Für die Mieter ist das Urteil ein Rückschlag: Das Oberlandesgericht München hatte 2019 in erster Instanz zu ihren Gunsten entschieden. (dpa-AFX)