Auch hinter der lediglich bis zur Ankündigung gereiften Überlegungen der Bafin über ein entsprechendes Produktverbot stand der Gedanke, dass solche Produkte für Privatanleger zu komplex seien und in der Praxis Privatanleger gegenüber dem Kapitalmarktumfeld erhöhte Rendite gern in Anspruch nähmen, aber sich der besonderen Risiken, gerade wenn sie von namhaften Emittenten begeben würden, doch nicht adäquat bewusst wären.
Aufgrund einer Selbstverpflichtung der Emittenten wurde das geplante Verbot am 16. Dezember 2016 zurückgestellt. Die meisten Banken haben inzwischen ihr Neugeschäft gegenüber Privatkunden eingestellt.
Produktverbote sind keine Papiertiger
Egal, wie man zu Credit Linked Notes inhaltlich steht. Der Fall zeigt, dass Produktverbote keineswegs Papiertiger sind und sogar schon im Vorfeld erhebliche Auswirkungen haben können. Tatsächlich greifen diese auch bei anderen Assetklassen weiter um sich.
Das Wertpapierhandelsgesetz, das sich auf alle an Finanzmärkten handelbare Aktien, Gesellschaftsanteile, Anleihen, Genussscheine und Derivate einschließlich der Termingeschäfte im Sinne des dortigen Paragraf 2 bezieht, enthält seit 2015 in Paragraf 4b die Möglichkeit umfänglicher, aber abgestufter Produktinterventionen bis hin zu konkreten Produktverboten.
Voraussetzung ist, dass „erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz“ bestehen oder „eine Gefahr für das ordnungsgemäße Funktionieren und die Integrität der Finanz- oder Warenmärkte“ oder die Stabilität des Finanzsystems.
Bei Derivaten können auch negative Auswirkungen auf den Preisbildungsmechanismus zur Begründung herangezogen werden.
Diese Ziele sind sicher anerkennenswert – dass derart unbestimmte Rechtsbegriffe natürlich einen weiten Auslegungsspielraum zulassen und für Produktgeber wie Vertriebe keine trennscharfe Definition erhalten, gilt aber genauso.
Lesen Sie den vollständigen Artikel in der aktuellen Cash.-Ausgabe 7/2017.
Professor Dr. Thomas Zacher ist Partner der Kanzlei Zacher & Partner Rechtsanwälte in Köln und Professor an der FHDW Bergisch Gladbach.
Foto: Guido Schiefer