Der BGH hatte Ende April entschieden, dass Banken bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden einholen müssen. Geldhäuser müssen nun nachträglich um Zustimmung zu aktuellen Gebühren bitten. Zudem können Bankkunden Gebühren, die Institute ohne explizite Einwilligung erhoben hatten, zurückfordern – nach Einschätzung der Stiftung Warentest rückwirkend bis zum 1. Januar 2018.
Die Bafin hatte die Geldhäuser im Oktober gemahnt, sie sollten das Urteil der Karlsruher Richter zu unwirksamen Gebührenanpassungen beachten, „alle notwendigen Schritte umgehend einleiten und dabei fair mit ihren Kundinnen und Kunden umgehen“.
Am Bafin-Telefon schilderten Verbraucher nach Angaben der Finanzaufsicht zum Beispiel, dass ihnen anstelle eines konkret berechneten Betrages eine Pauschale angeboten worden sei. Auch berichteten sie von Schwierigkeiten, Ansprechpartner bei ihrem Kreditinstitut zu erreichen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat bereits Klagen gegen Institute angekündigt, die berechtigten Erstattungsforderungen nicht nachkommen. (dpa-AFX)