Der Mai markiert traditionell den Beginn der Hochzeitssaison in Deutschland. Zwischen Frühling und Spätsommer geben sich monatlich rund 40.000 Paare das Jawort. Neben Blumen, Feier und Flitterwochen sollte allerdings das Thema Versicherungsschutz definitiv nicht unter den Tisch fallen. Die Württembergische Versicherung gibt einen Überblick, worauf frisch vermählte Paare achten sollten.
Versicherungsschutz anpassen: Mitversicherung endet häufig
Mit der Eheschließung endet für viele automatisch die Mitversicherung über die Eltern – etwa in der privaten Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung. Wer also bislang kostenfrei mitversichert war, muss nun selbst für seinen Schutz sorgen.
Das gilt insbesondere dann, wenn die Mitversicherung schon vor der Hochzeit durch eine erste Berufstätigkeit geendet hatte – denn Kinder sind nur solange mitversichert, wie sie unverheiratet sind und keiner dauerhaften Erwerbstätigkeit nachgehen.
Hausrat und Haftpflicht gemeinsam statt doppelt
Oft leben Paare bereits vor der Hochzeit zusammen. Spätestens mit dem offiziellen Start ins Eheleben teilen sie jedoch nicht nur den Alltag, sondern auch den Hausrat. Zwei separate Policen sind dann meist überflüssig. „Aus zwei mach eins“ lautet das Motto – sowohl bei der Hausrat- als auch bei der privaten Haftpflichtversicherung. Paare sollten prüfen, welche der bestehenden Verträge älter ist, denn diese lässt sich meist einfacher auf die neue Wohnsituation anpassen. Die jüngere Police kann in der Regel unkompliziert gekündigt werden.
Rechtsschutz und Auslandsschutz als Familienversicherung
Auch Rechtsschutz- und Auslandsreisekrankenversicherungen sollten überprüft werden. Denn Ehepartner sowie Kinder sind nicht automatisch mitversichert. Empfehlenswert ist hier der Umstieg auf eine Familienversicherung. Dieser Schritt ist übrigens auch für unverheiratete Paare bereits mit dem gemeinsamen Haushalt möglich.
Nachversicherungsoptionen nutzen – ohne Gesundheitsprüfung
Ein besonderes Plus für Ehepaare: Einige Policen wie die Berufsunfähigkeits-, Pflege- oder Grundfähigkeitsversicherung bieten nach der Hochzeit erweiterte Nachversicherungsoptionen – ganz ohne erneute Gesundheitsprüfung. Das kann sich lohnen: Wird ein Partner berufsunfähig, reduziert der andere oft ebenfalls seine Arbeitszeit, um zu unterstützen. Der Absicherungsbedarf steigt – insbesondere mit Kindern.
Risikoabsicherung für den Ernstfall
Nicht zuletzt gewinnt auch die Risikolebensversicherung an Bedeutung. Sie bietet Schutz für den Partner oder andere Angehörige im Todesfall – etwa bei einem gemeinsamen Immobiliendarlehen. Auch ohne Trauschein kann sie abgeschlossen werden, doch viele Paare setzen sich mit dem Thema erst beim Schritt vor den Altar intensiver auseinander. Besonders praktisch: Mit einem Partnerbaustein lassen sich beide Partner in einem Vertrag absichern – ohne zwei separate Policen abschließen zu müssen.