Zusätzlich zur Begrenzung der Abschlussvergütung solle eine höhere laufende Vergütung eingeführt werden, sagte Billerbeck auf der Tagung im Juni in Ingolstadt. Der BDVM werde aktiv auf die anderen Vermittlerverbände zugehen und für eine gemeinsame Positionierung werben. Doch schon damals äußerten sich die anderen Verbände auf Nachfrage von Cash. skeptisch bis ablehnend. Immerhin stellte BVK-Chef Michael H. Heinz ein Gespräch in Aussicht: Man werde sich kurzfristig mit dem BDVM treffen.
Dieses Treffen fand auch statt, wie der BVK nun auf Cash.-Anfrage mitteilt: „Der BVK führte am 19. Juni ein Gespräch mit dem BDVM-Präsidenten Thomas Billerbeck über seinen Vorstoß, Abschlussprovisionen bei zusätzlich höheren laufenden Vergütung zu begrenzen.“ An den gegensätzlichen Meinungen änderte dieses Treffen aber offenbar nichts. „Der BVK teilt die Sorge des BDVM, dass die Branche insgesamt noch zu wenig gegen einzelne Vergütungsexzesse vorgeht und daher auch vor dem Hintergrund der Kleinanlegerstragie auf Bewährung ist. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat jedoch im Rahmen der Wohlverhaltensaufsicht bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten bereits ein adäquates Mittel, um Fehlanreizen im Vertrieb entgegenzuwirken“, betont Heinz gegenüber Cash. Daher plädiere der BVK weiter dafür, die „wenigen Ausreißer“ zu sanktionieren und nicht alle Versicherungsvermittler gleichermaßen. „Eine gesetzliche Deckelung von Abschlussprovisionen von Lebensversicherungen sieht der BVK ordnungspolitisch weiterhin kritisch und lehnt sie ab.“ Man habe aber mit dem BDVM vereinbart, weiterhin im „konstruktiven Austausch“ zu bleiben.
Der geschäftsführende BDVM-Vorstand Dr. Bernhard Gause wiederum erklärt auf Cash.-Anfrage, weiterhin an der Forderung im Sinne einer Selbstverpflichtung der Branche festhalten zu wollen.
Mit zwei anderen großen Vermittlerverbänden fand allerdings bisher kein Dialog statt: „Der Votum Verband hat, unmittelbar nach der per Pressemitteilung veröffentlichten Mitteilung des BDVM, dass man sich zur Einführung eines gesetzlichen Provisionsdeckels in den Dialog mit anderen Verbänden begeben wolle, deutlich gemacht, dass man dieses verfassungswidrige Vorgehen weiterhin klar ablehnt“, so Votum-Chef Martin Klein. „Unsere klare öffentliche Ablehnung führte offenbar dazu, dass man seitens des BDVM bis heute keine Schritte unternommen hat, den angekündigten Dialog aufzunehmen.“ Und auch AfW-Vorstand Norman Wirth betont, dass bisher noch kein Austausch mit dem BDVM stattgefunden habe. Es bleibt abzuwarten, ob sich das noch ändert.