Deutschlands Privatbanken schränken als Konsequenz aus dem Milliardenschaden nach dem Zusammenbruch der Bremer Greensill Bank ihren Schutz für Kundeneinlagen schrittweise ein. Von 2023 an gelten erstmals Obergrenzen, wie der Bundesverband deutscher Banken (BdB) mitteilte.
Zudem wird der Kreis derjenigen verkleinert, die Entschädigungen aus dem Topf bekommen können, den die privaten Banken zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung für Notlagen gefüllt haben: Ausgeschlossen sind ab 2023 Profi-Investoren wie Versicherungen, Investmentgesellschaften sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten, also beispielsweise Rundfunkanstalten.
Für private Sparer und Stiftungen sind ab dem 1. Januar 2023 maximal fünf Millionen Euro pro Bank abgesichert, 2025 noch drei Millionen Euro. Nach voller Umsetzung der Reform im Jahr 2030 beläuft sich der Schutzumfang für Sparer dann auf höchstens eine Million Euro.
Der BdB betonte: „Für 98 Prozent der privaten Sparer ändert sich in der Praxis nichts – ihre Einlagen sind weiterhin in voller Höhe geschützt.“ Nicht mehr geschützt werden künftig jedoch Einlagen, die außerhalb Deutschlands über ausländische Niederlassungen von Mitgliedsinstituten eingeworben werden.
Eingeschränkt wird auch der Einlagenschutz für Unternehmen. Für sie gilt von 2023 an eine Obergrenze von 50 Millionen Euro, diese sinkt 2025 auf 30 Millionen Euro und wird 2030 noch bei maximal zehn Millionen Euro pro Bank liegen.
In Deutschland sind im Fall einer Bankenpleite pro Kunde Spareinlagen bis zu 100 000 Euro gesetzlich geschützt. Darüber hinaus sichern fast alle Kreditinstitute hierzulande Kundengelder freiwillig ab – in der Regel weit über das gesetzliche Maß hinaus. Für private Banken greift der Einlagensicherungsfonds (ESF) des BdB.
Nach Angaben des Verbandes sind somit derzeit in der Regel je Kunde mindestens 750.000 Euro Einlage pro Bank geschützt. Bei vielen Instituten liegen die Sicherungsgrenzen den Angaben zufolge deutlich höher. Vergleichbare Regelungen gibt es bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken.
Fokus auf schutzbedürftige Sparter
„Mit der neuen Einlagensicherung legen wir noch mehr Fokus darauf, die Sparer zu schützen, die diesen Schutz brauchen“, sagte der Präsident des BdB, Deutsche-Bank-Chef Christian Sewing, in einer Video-Schalte. „Gleichzeitig sorgen wir mit unserer Reform dafür, dass das System nicht auf unangemessene Weise ausgenutzt werden kann.“
Der Fall Greensill sei „eine Zäsur“ gewesen, „nach der wir nicht einfach so weitermachen konnten“, sagte Sewing. Es gehe darum „Fehlanreize“ aus dem System herauszunehmen. Die freiwillige zusätzliche Einlagensicherung der privaten Banken in Deutschland sei „immer noch die höchste gemessen an allen europäischen Ländern“.
Die Greensill Bank AG hatte im Zinstief mit vergleichsweise hohen Sparzinsen auf Tages- und Festgeldanlagen gelockt. Die Finanzaufsicht Bafin schloss das Institut Anfang März 2021 für den Kundenverkehr, am 16. März eröffnete das Amtsgericht Bremen das Insolvenzverfahren. Die Bremer Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen wegen des Verdacht der Bilanzfälschung auf.
Fast drei Milliarden Euro Entschädigung
Der BdB zahlte nach der Greensill-Pleite fast drei Milliarden Euro Entschädigung an Privatanleger, davon zwei Milliarden Euro über den Einlagensicherungsfonds. Etliche Kommunen bangen noch um Millionen, denn sie sind seit 2017 nicht mehr über den freiwilligen Einlagensicherungsfonds abgesichert.
Nun schränkt der BdB den Kreis der Berechtigten weiter ein. BdB-Hauptgeschäftsführer Christian Ossig bekräftigte: „Kerngedanke unserer Reform ist, dass wir die Leute schützen wollen, die ein Risiko einer Bank nicht professionell einschätzen können, das sind natürliche Personen und das ist der deutsche Mittelstand.“ (dpa-AFX)