Nach Greensill-Schaden: Privatbanken begrenzen Einlagenschutz

Eine gezeichnete Hand mit Geldmünzen und einem Geldsack und darüber ein Regenschirm
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Für private Sparer sowie Stiftungen sind über die Einlagensicherung der privaten Banken somit künftig zunächst maximal fünf Millionen Euro pro Bank abgesichert.

Als Konsequenz aus dem Milliardenschaden nach dem Zusammenbruch der Bremer Greensill-Bank schränken Deutschlands Privatbanken ihren Schutz für Kundeneinlagen schrittweise ein. Vom 1. Januar an gelten erstmals Obergrenzen.

Zudem wird der Kreis derjenigen verkleinert, die Entschädigungen aus dem Topf bekommen können, den die privaten Banken zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung für Notlagen gefüllt haben. Die vom Bundesverband deutscher Banken (BdB) im Dezember 2021 vorgestellten Neuerungen greifen nun.

Für private Sparer sowie Stiftungen sind über die Einlagensicherung der privaten Banken somit künftig zunächst maximal fünf Millionen Euro pro Bank abgesichert. Von 2025 an sind es drei Millionen Euro. Nach voller Umsetzung der Reform im Jahr 2030 beläuft sich der Schutzumfang für Sparer auf höchstens eine Million Euro. „Sparer und Sparerinnen genießen auch weiterhin einen weltweit einzigartigen Schutz. Dieser liegt auch weiterhin um ein Vielfaches über den in Deutschland gesetzlich gesicherten 100.000 Euro“, erläuterte Hilmar Zettler, Geschäftsbereichsleiter Bankenaufsicht und Einlagensicherung beim BdB.

In Deutschland sind im Fall einer Bankenpleite pro Kunde Spareinlagen bis zu 100.000 Euro gesetzlich geschützt. Darüber hinaus sichern fast alle Kreditinstitute Kundengelder freiwillig ab – in der Regel weit über das gesetzliche Maß hinaus. Für private Banken greift der Einlagensicherungsfonds des BdB. Nach Angaben des Verbandes sind somit derzeit in der Regel je Kunde mindestens 750.000 Euro Einlage pro Bank geschützt. Bei vielen Instituten liegen die Sicherungsgrenzen demnach deutlich höher. Vergleichbare Regelungen gibt es bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken.

Eingeschränkt wird im Zuge der Neuregelung der freiwilligen Einlagensicherung der privaten Banken auch der Schutz für Unternehmen. Für sie gilt von 2023 an eine Obergrenze von 50 Millionen Euro. Diese sinkt 2025 auf 30 Millionen Euro und wird 2030 bei maximal 10 Millionen Euro pro Bank liegen. Generell ausgeschlossen sind vom 1. Januar 2023 an Profi-Investoren wie Versicherungen, Investmentgesellschaften sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten, also beispielsweise Rundfunkanstalten.

Bei der Vorstellung der Reform hatte der BdB betont: „Für 98 Prozent der privaten Sparer ändert sich in der Praxis nichts – ihre Einlagen sind weiterhin in voller Höhe geschützt.“ Der Fokus solle stärker darauf gelegt werden, Anleger zu schützen, die ein Risiko einer Bank nicht professionell einschätzen könnten.

„Mit der Reform stärken wir die freiwillige Einlagensicherung der privaten Banken. Wir schützen diejenigen, die Schutz brauchen und schließen professionelle Einleger weitgehend aus“, bekräftigte Zettler. „Die Reform ist ein Ergebnis der Erfahrungen, die wir im Zuge der Greensill-Pleite gemacht haben.“

Die Greensill-Bank hatte im Zinstief mit vergleichsweise hohen Sparzinsen auf Tages- und Festgeldanlagen gelockt. Die Finanzaufsicht Bafin schloss das Institut Anfang März 2021 für den Kundenverkehr. Wenig später eröffnete das Amtsgericht Bremen das Insolvenzverfahren. Die Bremer Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen wegen des Verdachts der Bilanzfälschung auf. Der BdB zahlte nach der Greensill-Pleite fast drei Milliarden Euro Entschädigung an Privatanleger, davon zwei Milliarden Euro über den Einlagensicherungsfonds.(dpa-AFX)

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