Bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) setzt der Deutsche Caritasverband ab sofort auf die R+V Versicherung. Alle neuen arbeitgeberfinanzierten Betriebsrenten-Verträge von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Caritas-Rechtsträger, die nicht Beteiligte einer kirchlichen oder öffentlich-rechtlichen Zusatzversorgungskasse sind, erfolgen rückwirkend zum 1. Januar 2019 bundesweit über die R+V Lebensversicherung.
Tarifliche Grundlage der Altersvorsorge ist nach Angaben beider Beteiligten die neue Versorgungsordnung C, die die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes geschaffen hat. In einem branchenweiten Ausschreibungsverfahren setzte sich der genossenschaftliche Versicherer mit seinem bAV-Angebot durch.
Die R+V hat bereits langjährige Erfahrung mit großen Branchenversorgungswerken, beispielsweise der MetallRente, dem ChemieVersorgungswerk und der KlinikRente. Zuvor hatte die Pensionskasse der Caritas VVaG zum Jahresende 2018 das Neugeschäft auf Weisung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einstellen müssen.
Die bAV-Beratung erfolgt durh die genossenschaftlicht bAV-Beratungsgesellschaft Compertis, ein Gemeinschaftsunternehmen R+V und Union Investment. Sie übernimmt im Caritasbereich ab sofort die Dienstgeber-Beratung zum Thema Betriebsrente.
Der Deutsche Caritasverband ist der Wohlfahrtsverband der katholischen Kirche und einer der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Deutschland. Er vertritt mehr als 24.500 karitative Einrichtungen wie beispielsweise Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser, Beratungsstellen und soziale Dienste mit insgesamt rund 660.000 hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Ihnen bieten die arbeitsvertraglichen Richtlinien (AVR) als Caritas-eigener Tarif eine dienstgeberfinanzierte bAV, die sie durch eine freiwillige arbeitnehmerfinanzierte Entgeltumwandlung ergänzen können. (dr)