„Auf unserer diesjährigen Delegiertenversammlung beschlossen wir eine Satzungsänderung, die auch Maklerverbünden die Aufnahme in unserem Maklerverband ermöglicht“, erläutert BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Dass jetzt der bedeutende Maklerverbund Charta einen Antrag auf Mitgliedschaft im BVK gestellt hat, freut uns sehr und stärkt das Maklerprofil des BVK und unsere Interessenvertretung. Wir sehen dies auch als Auftakt für weitere Mitgliedsanträge von Maklerverbünden.“
Charta-Vorstand Ulrich Neumann ergänzt: „Der BVK ist für unsere Mitglieder aufgrund der Erweiterung seiner Leistungen für Makler sehr interessant und gern gesehener Partner, Dienstleister und Anlaufstelle für Weiterbildung. Unsere Mitglieder haben jetzt durch die Mitgliedschaft der Charta im BVK die Möglichkeit, die umfassenden Leistungen des BVK zu einem ermäßigten Mitgliedschaftsbeitrag zu nutzen.“