Nach Wirecard-Skandal: Bund stärkt Bilanzkontrolle und Aufsicht

Foto: Picture Alliance
Durch die Aufzeichnungen waren Treffen des damaligen Hamburger Bürgermeisters und heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) 2016 und 2017 mit dem Bankier bekannt geworden.

Als Konsequenz aus dem mutmaßlichen Milliardenbetrug beim früheren Dax-Konzern Wirecard sollen komplexe Firmenkonstrukte stärker kontrolliert werden. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der unter anderem der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) mehr Befugnisse gibt. Außerdem werden strengere Regeln für Abschlussprüfer eingeführt.

„Der Gesetzentwurf ist ein entscheidender Schritt, um die Bilanzkontrolle zu stärken, die Wirtschaftsprüfung zu reformieren und härter gegen kriminelle Machenschaften vorzugehen“, sagte Finanzminister Olaf Scholz (SPD).

Unter anderem werde dafür gesorgt, dass auf Bilanzen und die Testate von Wirtschaftsprüfern mehr Verlass sei. „Die Regeln werden deutlich verschärft, und die Aufsicht bekommt mehr Biss“, kündigte Scholz an. Der Bundestag muss den Änderungen allerdings noch zustimmen.

Sie sollen vermeiden, dass es noch einmal zu einem Skandal wie beim inzwischen insolventen Fintech-Unternehmen Wirecard kommt. Der Konzern hatte im Sommer Luftbuchungen von 1,9 Milliarden Euro eingeräumt. Die Firma saß als Dienstleister für bargeldlose Zahlungen an der Schnittstelle zwischen Händlern und Kreditkartenfirmen und machte nach bisherigem Ermittlungsstand jahrelang Verluste. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass seit 2015 Scheingewinne ausgewiesen wurden.

Die Wirtschaftsprüfer von EY, ihre Aufsichtsbehörde Apas und die Bafin stehen in der Kritik, weil der Betrug nicht früher auffiel. Künftig soll deshalb die Bafin bei Verdachtsfällen unmittelbar zuständig sein und notfalls auch gegen den Willen des Unternehmens agieren. Private Finanzgeschäfte der Bafin-Mitarbeiter sollen stark eingeschränkt werden, um den Anschein eines Interessenkonflikts zu vermeiden. Außerdem sollen Abschlussprüfer alle zehn Jahre wechseln und bei grob fahrlässigem Verhalten stärker in Haftung genommen werden. Die Wirtschaftsprüfer sollen ein Unternehmen nicht mehr zugleich prüfen und beraten dürfen. (dpa-AFX)

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