Nachfolgeplanung: Den richtigen Partner finden

Nachfolgeplanung ist für Makler von existenzieller Bedeutung. Zum einen müssen sie die Betreuung ihrer Kunden und das eigene finanzielle Auskommen im Ruhestand absichern und zum anderen für den Notfall vorsorgen. Hierauf sollten sie sich möglichst frühzeitig vorbereiten.

Makler Nachfolge
Nachfolgeplanung ist für Versicherungsmakler ein wichtiges Thema.

Makler sollten sich möglichst frühzeitig mit der Nachfolgeplanung beschäftigen, damit sie ihren Bestand optimal auf die Übergabe vorbereiten können.

„Grundsätzlich ist die Nachfolgeplanung bereits bei der Geschäftsgründung ein wichtiges Thema. Denn ein Exit kann manchmal auch ungeplant geschehen“, sagt Hans-Jürgen Bretzke, Vorstand des Illertissener Maklerpools Fondskonzept.

Spätestens drei bis fünf Jahre vor der angedachten Unternehmensbeziehungsweise Bestandsübertragung sollten Berater ihren Betrieb sorgfältig unter die Lupe nehmen.

„Zum einen sollte das Geschäftsmodell so gestaltet sein, dass der Unternehmenswert perspektivisch weiter wächst, zum anderen sollten auch mögliche plötzlich eintretende Risiken frühzeitig berücksichtigt werden“, empfiehlt Karsten Kehl, Leiter Business Development und Personal sowie Generalbevollmächtigter des Oberurseler Maklerpools BCA.

Frühzeitig über Nachfolgelösungen informieren

Makler sollten sich ebenso frühzeitig über Möglichkeiten zur Nachfolge informieren. So kann ein Betrieb in seiner Gesamtheit verkauft werden (Share-Deal) oder nur der Kundenbestand (Asset-Deal). Wenn Makler als Einzelperson oder GbR firmieren, muss ein Verkauf als Asset-Deal ablaufen. Häufig verlangen Versicherer bei einem Asset-Deal, dass Maklervertrag beziehungsweise -vollmacht eine sogenannte Rechtsnachfolgeklausel enthalten.

Diese Klausel fungiert als Einverständniserklärung der Kunden, vom Nachfolger des Maklers weiter betreut zu werden. Zusätzlich sollte auch eine Datenermächtigungsklausel vorliegen, durch die die Kunden die Weitergabe ihrer Daten erlauben. Ist eine der Klauseln nicht in den Verträgen enthalten, muss der Makler bei jedem Kunden dessen Zustimmung einholen.

Bei großen Beständen kann das einen enormen Aufwand darstellen. „Für eine reibungslose Übertragung des Bestandes auf einen Nachfolger ist ein rechtlich sauberes Verhältnis zwischen Makler und Endkunde essenziell“, erläutert Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter der Fonds Finanz.

Unter dem Titel „Sichere dein Lebenswerk“ stellt der Münchener Maklerpool seinen Vertriebspartnern Maklervertrag, Maklervollmacht sowie eine Einwilligungserklärung zum Datenschutz zur Verfügung, um für den Schutz des Bestandes sowie eine rechtssichere Kundenbeziehung zu sorgen.

Seite zwei: Bestand auf Übertragunsfähigkeit prüfen

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