Das Münchener Resultate Institut für Unternehmensanalysen und Bewertungsverfahren GmbH hat das Projekt Maklertreuhand ins Leben gerufen. Mit der Maklertreuhand können Makler für den Fall vorsorgen, dass sie nicht mehr selbst die Unternehmensgeschicke leiten können.
Die Idee zur Maklertreuhand entstand aus der Notlage, in die mehrere Maklerunternehmen gerieten, nachdem die Inhaber durch schwere Krankheit, Unfall oder Tod ausfielen und zuvor versäumt hatten für solche Situationen vorzusorgen. Hierbei handelt es sich laut Resultate Institut nicht um Einzelfälle.
In Maklerunternehmen fehle es häufig an Vorsorgevollmachten oder Unternehmertestamenten. Auch würden oft Personen bevollmächtigt, die in der konkreten Situation weder emotional nach fachlich in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen. Hier setzt das Konzept der Maklertreuhand an.
Maklertreuhand hilft im Notfall
Wenn ein Makler mit dem Resultate Institut einen Maklertreuhand-Vertrag abschließt, kümmert sich das Resultate Institut im Falle einer Notlage treuhänderisch um die Interessen des Inhabers. Konkret überwacht es die Umsetzung des operativen Notfallplans und übernimmt gegebenenfalls den werterhaltenden Verkauf des Maklerunternehmens – jeweils nach den Bedingungen, die der Inhaber im Vorfeld festgelegt hat.
Das Resultate Institut bewertet im Notfall das Maklerunternehmen, verhandelt mit potenziellen Käufern und sorgt dafür, dass dem Inhaber oder seinen Angehörigen auch der ihnen zustehende Verkaufserlös zukommt.
Kein Interessenkonflikt
Im Vorfeld muss sich der Makler noch nicht an einen potenziellen Käufer oder Nachfolger binden. Erst wenn die Notlage eintritt, werde auf der Basis der dann geltenden Gesetze und steuerlichen Rahmenbedingungen und unter Berücksichtigung der dann vorherrschenden Marktsituation die bestmögliche Lösung für den Inhaber und dessen Familie gesucht und ein geeigneter Käufer ermittelt.
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Das Resultate Institut agiert unabhängig und ist ausschließlich an die Weisungen des Inhabers gebunden. Zu keinem Zeitpunkt wird das Resultate Institut selbst Käufer oder Besitzer des Maklerunternehmens oder dessen Bestände. Dadurch werde ein Interessenkonflikt vermieden. Nach erfolgreicher Testphase, erfolgt nun die offizielle Einführung der Maklertreuhand. (jb)
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