Nachhaltigkeit: AfW begrüßt Vorschlag für einfache „ESG-Klassen“

Abbildung des Hauses über mit Energielabel vor dem Hintergrund einer Weltkugel
Foto: Bildagentur PantherMedia / mmaxer
Wahrscheinlich soll die ESG-Skala wohl so ähnlich aussehen wie die Energieklassen.

Der Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung hat seine Empfehlung einer ESG-Skala für Finanzprodukte vorgelegt. Der AfW hält die bisherigen Regeln für einen "Rohrkrepierer" und begrüßt die Vorschläge ausdrücklich. Was die Regierungsberater planen.

Der Beirat empfiehlt, eine „ESG-Skala“ für Finanzprodukte einzuführen, um Kleinanlegerinnen und Kleinanleger einen einfachen verständlichen Überblick der Nachhaltigkeitsmerkmale eines Finanzprodukts zu geben. Zudem schaffe eine ESG-Skala die Möglichkeit Finanzprodukte bezüglich ihrer Nachhaltigkeitsmerkmale zu vergleichen. Der Beirat schlägt vor, die rechtlichen Grundlagen für die „ESG-Skala“ in der PRIIPs-Verordnung zu schaffen.

Die vorgeschlagene ESG-Skala für Finanzprodukte würde eine leicht verständliche Information von Privatanlegerinnen und Privatanlegern zu Nachhaltigkeitseigenschaften von Finanzprodukten sein und so die Welt der nachhaltigen Geldanlage leichter zugänglich machen, so der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW.


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Konkret wird – offenbar ähnlich wie bei Energieklassen für Häuser, Fernseher oder Kühlschränke – die Einführung von ESG-Klassen A bis F vorgeschlagen. „A“ entspricht dann einer hohe Quote an ökologisch nachhaltigen Investitionen (gemäß EU-Taxonomie) und/oder nachhaltigen Investitionen (gemäß SFDR) sowie Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (PAI) der Investitionen. „F“ steht für „Non-ESG“.

Bereits 2021 äußerte die Bundesregierung Ideen für eine „Nachhaltigkeitsampel“ für Finanzprodukte für Kleinanleger, die jedoch bisher regulatorisch nicht aufgegriffen wurden, berichtet der AfW. Mit Anpassungen an die großen europäischen Regulierungsprojekte für die Finanz- und Versicherungsbranche MiFID II und IDD wurde dagegen im August 2022 die Pflicht zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen der Anleger eingeführt.

„Aus Sicht des AfW erleben wir hierbei eher einen Rohrkrepierer, da schon die Vorgaben für die Präferenzabfrage extrem kompliziert, umständlich und unverständlich ausgestaltet ist und daher weder Akzeptanz bei der Beraterschaft noch bei den Kunden findet“, kritisiert Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. Der AfW hat sich hierzu bereits mehrfach, auch in Konsultationen auf EU-Ebene, ausführlich kritisch geäußert.

„Würde einen erheblichen Fortschritt bringen“

Ein Praxis-Check des Sustainable Finance-Beirat mit Beraterinnen und Beratern habe gezeigt, dass die ESG-Skala auch in der Praxis grundsätzlich positiv aufgenommen würde, so der AfW. Im Ergebnis sei sie übersichtlich, schnell verständlich und fördere die Vergleichbarkeit. „Das sind alles Punkte, die nach dem derzeitigen System nicht vorhanden sind und daher für den Beratungsprozess einen erheblichen Fortschritt bringen würden“, ergänzt Wirth.

Die Skala könnte im Rahmen der EU-Kleinanlegerstrategie bei der Überarbeitung der PRIIPs-Verordnung als Bestandteil des Basisinformationsblattes oder aber im Rahmen der Überarbeitung der SFDR (Offenlegungsverordnung) eingeführt werden.

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