Shell müsse den Ausstoß von CO2 bis 2030 um netto 45 Prozent im Vergleich zu 2019 senken, erklärte das Gericht am Mittwoch in Den Haag. Nach dem Urteil ist der britisch-niederländische Konzern zum Klimaschutz verpflichtet, das gelte für die eigenen Unternehmen ebenso wie für Zulieferer und Endabnehmer.
Shell hatte die Forderungen zurückgewiesen und angeführt, dass es sich zum Klimaschutz verpflichtet habe. Doch das Gericht erklärte, dass die beschlossenen Maßnahmen des Unternehmens „wenig konkret und voller Vorbehalte“ seien.
Shell hatte als Argument angeführt, dass es bei einer Verurteilung den Verkauf fossiler Brennstoffe rasch verringern müsse. Dann aber würden andere Anbieter dies übernehmen. Das Argument ließ das Gericht nicht gelten. Auch andere Unternehmen hätten dieselbe Verpflichtung.
Mehrere Umweltorganisationen sowie mehr als 17.000 Bürger hatten den Konzern verklagt. Shell verstoße gegen die globalen Klimaziele und investiere weiter umfangreich in die Förderung von Öl und Erdgas, hatten die Kläger angeführt. (dpa-AFX)