Nachhaltigkeitspräferenzen: „Am Markt herrschen noch Unsicherheiten vor“

Foto: GSN
Timo Biskop, Fokusbereichsleiter beim GSN

Das German Sustainability Network (GSN) hat einen Diskussionsbeitrag zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitszielen und Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden im Versicherungsvertrieb veröffentlicht.

„Obwohl die IDD-Änderungsverordnung bereits in wenigen Wochen in die Praxis übersetzt sein muss, herrschen am Markt noch Unsicherheiten vor. Dies betrifft sowohl den Anwendungsbereich als auch die konkrete Umsetzung. Der vorliegende Diskussionsbeitrag kann als Gerüst dienen, um den Austausch zwischen allen Stakeholdern zu strukturieren. Idealerweise einigt sich die Branche mittelfristig auf eine gemeinsame Vorgehensweise zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeit im Vertrieb“, so Autor Timo Biskop, Fokusbereichsleiter beim GSN. Darüber hinaus sei es wichtig, dass ein einheitliches Verständnis der einschlägigen Begrifflichkeiten hergestellt werde. „Ansonsten scheitert der Diskurs bereits im Ansatz“, meint Biskop.

Zentrale Aussagen des Diskussionsbeitrages sind unter anderem:

  • Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitspräferenzen betrifft ab dem 2. August den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten. Hierunter werden bis auf Weiteres alle Produkte der dritten Schicht verstanden.
  • Doch auch darüber hinaus sollten Nachhaltigkeitsziele und -wünsche des Kunden spartenübergreifend berücksichtigt werden, wenigstens wenn das verfügbare Produktangebot Nachhaltigkeitsmerkmale bewirbt.
  • Das Themenfeld Nachhaltigkeit erweitert den traditionellen Vertrieb und Beratungsprozess insgesamt um eine neue Sphäre. Dabei rücken subjektive Einstellungen und Motive des Kunden in den Vordergrund, die zusätzlich zu objektiven Risikomerkmalen zu thematisieren sind.
  • Besondere Herausforderungen liegen in der Komplexität des Themenfelds begründet: Nicht nur muss den regulatorischen Anforderungen genügt werden. Kunden sind auch über die Hintergründe und Zusammenhänge von Nachhaltigkeit in der Finanzindustrie aufzuklären, um sich sachverständig äußern zu können.
  • Berater stehen daher vor der Herausforderung, sich bis zum 2. August umfänglich zu qualifizieren, um den Beratungsprozess zielgruppengerecht und verhältnismäßig durchzuführen.
  • Regulatorische „Mismatches“ zwischen Offenlegungs-Verordnung und IDD-Änderungsverordnung verursachen jedoch Herausforderungen bei der Produktempfehlung. Mindestens bis zum Jahresende ist eine umfängliche Dokumentation daher empfehlenswert.
  • Es wird insgesamt empfohlen, den Austausch zwischen Produktgebern, Vertrieben, Fondsgesellschaften sowie dem Regulator zu intensivieren, um die Funktionsfähigkeit des Marktes sicherzustellen.
  • Zur Wahrung von Verhältnismäßigkeit, Proportionalität der Aufsicht und dem bestmöglichen Interesse des Kunden im Beratungsprozess liegt es nahe, Standards und Normen zu forcieren.

Das GSN ist eine Plattform für die Versicherungswirtschaft zur Diskussion, Bearbeitung und Weiterentwicklung von Fragestellungen rund um das Thema Nachhaltigkeit.

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