Die Informationspflichten ergeben sich aus der EU-Verordnung „über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor“. Sie soll helfen, die EU-Nachhaltigkeits- und Umweltziele auch im Finanz- und Versicherungssektor zu erreichen.
„Wir sind verwundert über diese neuen und umfangreichen Informationspflichten, die nun auf die Vermittler zukommen“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz in einer Pressemitteilung des Verbands. „Die EU-Bürokratie verkennt die derzeitigen corona-bedingten Einbußen und Beschränkungen unserer Branche. Zudem muss die Vermittlerbranche erst einmal all die Regulierungen der letzten Jahre stemmen und umsetzen. Und jetzt sollen wir unseren Kunden noch erklären, ob die von uns vermittelten Produkte den EU-Nachhaltigkeitszielen entsprechen.“
Um die Versicherungskaufleute zu unterstützen, hat der BVK auf seiner Website (www.bvk.de) eine Checkliste veröffentlicht. Anhand dieser Checkliste sollen Betroffene sehen können, ob und inwiefern sie von der EU-Transparenzverordnung betroffen sind.