Die Deutschen werden zu einem Volk der Vererbenden und der Erben – und sie sind es gerne: Rund 121 Milliarden Euro wurden laut Finanzverwaltungen 2023 durch Erbschaften und Schenkungen übertragen, fast 20 Prozent mehr als im Vorjahr. Schenkungen, ein häufig genutztes Mittel, um Freibeträge maximal auszunutzen, stiegen im vergangenen Jahr sogar um über 44% Prozent an. Bei der Vermögensübertragung besetzt Deutschland eine Spitzenposition in Europa – ebenso bei den Steuereinnahmen dadurch.
Umfragen zeigen, dass die überwältigende Mehrheit der Deutschen ihr Vermögen ganz oder teilweise an die eigene Familie weitergeben möchte (laut FAZ 91 %). Doch ohne weitblickende Nachlassplanung droht vielen Vermögensübertragungen eine Steuerfalle bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer: Freibeträge werden nicht genutzt und verfallen, weil Fristen verpasst werden, und im extremen Fall drohen sogar faktische Doppelbesteuerungen der Kinder, wenn beide Elternteile kurz nacheinander versterben.
Erben und Schenken: Vermittler sehen wachsendes Marktpotenzial
Vermittler haben verstanden, welche Chancen sich durch Schenkungen und Erbschaften erschließen lassen: Laut einer Umfrage von Liechtenstein Life unter fast 500 Vermittlern erwarten 81,5 Prozent, dass sie sich mit kompetenter Beratung zur intelligenten Vermögensübertragung und Nachlassplanung bei ihren Kunden profilieren können.
Moderne Wealth-Tarife, auch Generationen- oder zum Teil auch Wholelife-Versicherungen genannt, offerieren Vermittlern eine ideale Lösungsmöglichkeit im wachsenden Segment der Generationenberatung bei Schenkungen und Erbschaften. Bislang nutzen jedoch noch wenige diese Option. Fast jeder Zweite (45,9 %) plant allerdings, hier mittelfristig aktiv werden.
Wealth-Policen: Individuell gestalten und Vermögen übertragen
Eine gute Versicherung schafft vor allem langfristigen Wohlstand, weil eingezahltes Vermögen effizient verwaltet werden kann, weiterarbeitet und so Kunden von den Entwicklungen an den Kapitalmärkten profitieren können. Langlaufende Policen können aber noch mehr: Sie ermöglichen neben dem intelligenten Vermögensmanagement im Sinne des Kunden zusätzlich eine Nachlassplanung, die viel flexibler ist.
Sie bieten sehr lange Laufzeiten für den Erlebensfall, mitunter sogar bis zum 104. Lebensjahres der versicherten Person. Die Nutzung der langen Vertragslaufzeit kann einen erheblichen Beitrag für die optimale Vermögensübertragung leisten. Zusätzlich können auch mehrere Versicherungsnehmer, versicherte Personen und Bezugsberechtigte in den Vertrag aufgenommen werden, was die Flexibilität und Passgenauigkeit erhöht.
Auch die Fälligkeit kann durch die Vereinbarung einer Termfix-Option für die Versicherungsleistung flexibler geregelt werden. Moderne Tarife bieten genau diese Gestaltungsmöglichkeiten. Der Vorteil: Wenn der Vertrag über einen solchen modernen Tarif für den Kundenbedarf optimiert gestaltet wird, kann er als generationenübergreifende Lösung mehr bieten als ein einfaches klassisches Berliner Testament.
Investieren und Freibeträge der Erbschaftssteuer nutzen
Die Freibeträge der Erbschaftsteuer können im Rahmen einer maßgeschneiderten Wealth-Police genutzt werden. Wenn beispielsweise ein Elternteil Vermögen auf ein leibliches Kind übertragen möchte, können beide Elternteile vertraglich als Versicherungsnehmer eingesetzt werden, obwohl nur ein Elternteil die Prämie leistet.
Auf diese Weise lässt sich der volle Freibetrag der Erbschaft- und Schenkungsteuer von 400.000 Euro pro Kind sofort und alle zehn Jahre im Rahmen des angesparten Versicherungskapitals nutzen. Die Ersparnisse müssen dafür nicht entnommen werden. Sie bleiben im Vertrag und arbeiten renditewirksam für den Kunden weiter. So kann also langfristig investiert und Freibeträge können genutzt werden – gegebenenfalls auch mehrfach.
Ehepaare: Vorteile für die Alters- und Hinterbliebenenabsicherung
Auch Ehegatten, die sich im Rahmen der Nachfolgeplanung für Alter oder Todesfall absichern wollen, können von langlaufenden Lebensversicherungen steuerlich immens profitieren, wenn sich beide vertraglich zugleich als Versicherungsnehmer und versicherte Person eintragen lassen, aber nur ein Ehegatte die vertraglich vereinbarte Prämie leistet. Die Versicherungsleistung wird in diesem Fall fällig, wenn beide versicherte Personen den Ablauftermin erleben (Erlebensfallleistung) oder wenn eine der beiden versicherten Personen vor Ablauf dieses Stichtags stirbt (Todesfallleistung).
Wenn beide den Ablauf erleben, wird die Versicherungsleistung an beide Versicherungsnehmer ausbezahlt, wobei Einkommensteuer (gegebenenfalls nur zur Hälfte) fällig wird. Verstirbt jedoch einer der beiden, dürften die Ehepartner eine Prämiengemeinschaft bilden und im Innenverhältnis jeweils den hälftigen Prämienbetrag selbst aufbringen. Im Versicherungsfall unterliegt nur die „halbe“ Versicherungsleistung der Erbschaftsteuer, da die Prämienleistung als von beiden Ehegatten erbracht angesehen wird.
Vermögensübertragung à la carte: Termfix-Option
Moderne Wealth-Tarife verfügen über so genannte Termfix-Optionen. Statt einer unmittelbaren Auszahlung der Versicherungsleistung bei Tod der versicherten Person kann die Fälligkeit nach eigenen Präferenzen gestaltet werden. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Elternteil schließt eine langlaufende Versicherung ab. Das Elternteil ist Versicherungsnehmer und versicherte Person, seine Kinder werden als Bezugsberechtigte eingesetzt.
Wenn beispielsweise Zweifel an der Reife der Sprösslinge im Umgang mit dem Ersparten bestehen, kann die Auszahlung erst in einigen Jahren vereinbart werden, so zum Beispiel zum Abschluss einer Ausbildung, eines Studiums oder zum Erreichen eines bestimmten Alters. Denn stirbt die versicherte Person in der Zeit vor der Auszahlung und liegen zwischen dem Todesfallzeitpunkt und dem Fälligkeitszeitpunkt im Sinne der Termfix-Option mehr als zehn Jahre, können eine günstigere Steuerprogression und zusätzlich die persönlichen Freibeträge – mehrfach – in Anspruch genommen werden.
Zukunftsmarkt Erben und Schenken
Weder das Erbrecht noch die Verpflichtung zur Erbschaftsteuer lassen sich ändern – aber Vermittler können dafür sorgen, dass Kundinnen und Kunden von den Gestaltungsräumen, die der Gesetzgeber gewährt, maximal profitieren. Vor allem innovative Wealth-Tarife können hier zu einem Instrument der Nachfolgeplanung und Vermögensübertragung werden.
Für Vermittler ergeben sich daraus vielfältige Anknüpfungspunkte: von der versicherungsorientierten Nachlassberatung über Auswahl und Abschluss des passenden Tarifes bis zur laufenden Betreuung von vermögenden Kunden. Passgenaue Beratung zur Vermögensübertragung zahlt sich so für Kunden und auch für Vermittler aus.
Autor Daniel Welker ist Senior Wealth Specialist bei prosperity solutions AG, einer Schwestergesellschaft von Liechtenstein Life und verantwortet das Geschäft für die generationenübergreifende Vermögensplanung und -strukturierung mit Wholelife-Lösungen und Wealth-Tarifen von Liechtenstein Life.