BU-Schutz: Von den Grenzen der Nachversicherungsgarantie

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sollte man so früh wie möglich abschließen. Ändern sich bestimmte Lebensumstände bieten fast alle Versicherer eine Erhöhung der versicherten BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung an – dies gilt in der Regel aber nicht für die Risikoprüfung.

Gastbeitrag von Gerd Kemnitz, Versicherungsmakler

Versicherungsmakler Gerd Kemnitz: „Welchen Wert hat eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung, wenn die versicherte Person zum Zeitpunkt der gewünschten Nachversicherung einen anderen, risikoreicheren Beruf ausübt?“

Eine BU sollte man bekanntlich so zeitig wie möglich abschließen. Denn in jungen Jahren hat man meistens noch den besten Gesundheitszustand und die zu zahlenden Beiträge sind noch relativ niedrig.

Versicherungsbedarf steigt mit den Jahren

Auch die zunehmende Berufsgruppendifferenzierung zwingt viele Interessenten eines so genannten Risikoberufs, den BU-Schutz schon als Schüler oder Student – also vor Beginn der risikoreichen Berufstätigkeit – abzuschließen.

Doch gerade für Schüler, Studenten und Auszubildende begrenzen viele Versicherer die versicherbare BU-Rente. Außerdem steigt der Versicherungsbedarf erst im Laufe der Jahre mit der beruflichen Karriere bzw. mit der Gründung einer Familie.

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Dann muss die versicherte BU-Rente dem erhöhten Bedarf angepasst werden können. Damit wächst die Bedeutung einer verbraucherfreundlichen Nachversicherungsgarantie.

Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung

Nahezu alle Versicherer bieten entsprechend ihren Versicherungsbedingungen zu bestimmten Anlässen, wie beispielsweise bei:

-> Heirat,

-> Geburt oder Adoption eines Kindes,

-> Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit nach der Berufsausbildung bzw. nach Erreichen eines akademischen Abschlusses,

-> Kauf einer selbstgenutzten Immobilie ab einem bestimmten Verkehrswert oder

-> einem größeren Gehaltssprung

innerhalb einer vorgeschriebenen Frist eine Erhöhung der versicherten BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung an.

Seite zwei: Knackpunkt Risikoprüfung

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