BU-Schutz: Von den Grenzen der Nachversicherungsgarantie

Besonders wichtig ist dies für Schüler, Azubis und Studenten, die häufig nur eine unzureichende BU-Rente vereinbaren und diese dann später ihrem gewachsenen Bedarf anpassen wollen. Doch nur wenige Versicherer haben dies so in ihren Versicherungsbedingungen geregelt.

Verbindliche Bedingungsverbesserungen sind selten

Viele BU-Versicherer bewerben ihre Angebote für Schüler, Azubis und Studenten. Einige dieser Versicherer haben wir in den vergangenen Jahren auf dieses Problem aufmerksam gemacht. Doch nur ein einziger hat daraufhin seine Versicherungsbedingungen diesbezüglich verbessert.

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Manche Versicherer haben uns zwar (mündlich bzw. per E-Mail) zugesichert, dass auch sie bei einer Nachversicherung weder das Berufsrisiko, noch das Freizeitrisiko prüfen werden – aber bisher keinen Grund gesehen, dies in den Versicherungsbedingungen verbindlich zu klären. Das ist unbefriedigend.

Wenn also ein Antragsteller Wert auf eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Risikoprüfung legt, dann steht nur eine begrenzte Auswahl an BU-Tarifen zur Verfügung, in denen dies in den Versicherungsbedingungen eindeutig geregelt ist.

Oder der Antrag wird um eine Besondere Vereinbarung ergänzt, so dass der Antrag nur wirksam wird, wenn der Versicherer im Rahmen der Nachversicherung sowohl auf eine erneute Gesundheitsprüfung als auch auf die Prüfung der Berufstätigkeit und Freizeitrisiken verzichtet.

Vielleicht hilft dieser Beitrag, noch mehr Versicherungsmakler für dieses Problem zu sensibilisieren und den Druck auf die BU-Versicherer zu erhöhen, damit zugesagte Bedingungsverbesserungen dort auch verbindlich fixiert werden.

Autor Gerd Kemnitz ist Diplomingenieur und Versicherungsmakler mit Spezialisierung auf BU-Versicherungen.

Foto: Gerd Kemnitz / Shutterstock

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