Wer eine Immobilie erwirbt, muss nicht nur den Kaufpreis, sondern auch Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer und oft auch Maklergebühr stemmen. Wie das Maklerunternehmen Homeday in einem deutschlandweiten Vergleich ermittelt hat, fällt die zusätzliche Belastung regional allerdings sehr unterschiedlich aus.
Angesichts stetig steigender Immobilienpreise schlagen auch die Erwerbsnebenkosten immer kräftiger zu Buche. Für viele Immobilienkäufer wird diese Entwicklung zunehmend zu einem finanziellen Kraftakt, so Homeday.
Schließlich müssten die Kosten für Grunderwerbsteuer, Maklerprovision sowie Notar- und Gerichtskosten in der Regel über das vorhandene Eigenkapital finanziert werden. Dabei falle die zusätzliche Belastung regional sehr unterschiedlich aus.
Die aktuelle Analyse zeige, dass die Nebenkosten – je nach Lage der Immobilie – um bis zu 72 Prozent schwanken und sich in der Spitze auf 15,64 Prozent der Kaufsumme summieren könnten. Während bei einem Grundpreis von 300.000 Euro in Bayern und Sachsen maximal 27.210 Euro in der Finanzplanung kalkuliert werden müssten, fielen in Brandenburg bis zu 46.920 Euro für eine vergleichbare Immobilie an.
Grunderwerbsteuer: Immobilienkäufer zahlten 2017 mehr als 13 Milliarden Euro an die Länder
„Mit jährlichen Einnahmen von derzeit mehr als 13 Milliarden Euro gehört die Grunderwerbssteuer zu den wichtigsten Finanzierungsquellen der Bundesländer”, erklärt Steffen Wicker, Gründer und Geschäftsführer von Homeday. „Allein in den vergangenen vier Jahren haben neun Landesregierungen an der Preisschraube gedreht, um zusätzliche Einnahmen in die Kassen zu spülen.”
Aktuell liegen die Steuersätze, die auf den Kaufpreis erhoben werden, zwischen 3,5 Prozent in Bayern und Sachsen und 6,5 Prozent in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Thüringen, Schleswig-Holstein und dem Saarland.
„Mit Blick auf den zeitgleichen Anstieg der Immobilienpreise profitieren viele Länder finanziell in doppelter Hinsicht von der Grunderwerbsteuer”, so Wicker.
Große regionale Unterschiede bei der Maklerprovision
Wird der Kauf einer Immobilie durch einen Makler vermittelt, ist in der Regel eine entsprechende Provisionszahlung fällig. Anders als bei Vermietungen kann die Höhe der Provisionen frei verhandelt werden und ist entweder ganz oder in Teilen vom Käufer zu tragen.
In der Praxis orientieren sich die Sätze laut Homeday meist an den marktüblichen Regelungen in den jeweiligen Bundesländern. Eine Entwicklung, die bis heute zu sehr unterschiedlichen Zahlungsmodalitäten geführt habe.
So sei es unter anderem in Berlin und Brandenburg üblich, dass die komplette Maklergebühr von 7,14 Prozent auf den Käufer umgelegt wird. Auch in Hamburg zahle der Käufer in der Regel 6,25 Prozent Provision vom Kaufpreis. Ähnliches gelte in Bremen und Hessen, wo Neueigentümer 5,95 Prozent der Kaufsumme in Rechnung gestellt bekommen.
Im überwiegenden Teil der Republik würden die Kosten hingegen zu gleichen Teilen zwischen Käufern und Verkäufern aufgeteilt. Dort betrage der Anteil der Provision, der vom Erwerber typischerweise zu tragen ist, 3,57 Prozent.
Seite 2: Kosten für Notar und Grundbucheintrag einheitlich geregelt