Vermieter haben nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) künftig größeren Spielraum bei der Gestaltung der jährlichen Nebenkostenabrechnung. Sie müssen nicht mehr jeden Rechenschritt offenlegen.
Legen Vermieter beispielsweise die Kosten für Wasser, Abwasser und Müllabfuhr auf mehrere Gebäude um, müssen die Rechenschritte nicht mehr aus der Abrechnung ersichtlich sein, entschied der Bundesgerichtshof in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.
Damit ändern die Karlsruher Richter ihre bisherige strengere Linie, wonach das die Unwirksamkeit der Abrechnung aus formellen Gründen zur Folge gehabt hätte.
Kein unangemessener Aufwand
Zur Begründung heißt es in dem bereits am 20. Januar 2016 verkündeten Urteil, dass der zuständige Senat in den vergangenen Jahren in anderen Entscheidungen mehrfach betont habe, dass an die Nebenkostenabrechnung keine zu hohen Anforderungen zu stellen seien.
So solle sich nicht nur der Aufwand für den Vermieter in Grenzen halten. Auch der Mieter habe ein Interesse daran, dass die Abrechnung übersichtlich bleibe und nicht zu viele Details enthalte.
[article_line]
In dem vorliegenden Fall teilen sich mehrere Gebäude einer Wohnanlage in Bochum einen Müllplatz und zwei Heizstationen. Bei der Abrechnung hatte der Eigentümer die Gesamtkosten nach Wohnfläche auf die Gebäude verteilt und dann auf die einzelnen Mieter umgelegt, diesen Schritt aber nicht nachvollziehbar gemacht.
Im Streit um eine Nachzahlung hatten Amts- und Landgericht zugunsten des Mieters entschieden, weil die Abrechnung nicht ordnungsgemäß sei. Nun muss der Fall noch einmal verhandelt werden (Az. VIII ZR 93/15).
Quelle: dpa-AFX
Foto: Shutterstock