Das Hamburger Emissionshaus Neitzel & Cie. kündigt für die Vermögensanlage „Zukunftsenergie Deutschland 4“ im Jahr 2017 zusätzlich zu der regulären Auszahlung von sechs Prozent eine Sonderausschüttung von voraussichtlich fünf Prozent auf das Kommanditkapital an.
Möglich werde diese Sonderausschüttung durch die erfolgreiche Verhandlung von Schadenersatz in Höhe von 450.000 Euro für ein nicht abgenommenes Blockheizkraftwerk (BHKW) im Jahr 2016, teilt Neitzel & Cie. mit.
Das Ende 2015 vertraglich gesicherte Kraftwerk in Thüringen konnte demnach nicht wirksam erworben werden, da der Verkäufer den Vertrag nicht erfüllt habe. Das BHKW hätte für 5,8 Millionen Euro von der Beteiligungsgesellschaft übernommen und für 15 Jahre an den Verkäufer verpachtet werden sollen.
Aufgrund einer Umstrukturierung und strategischen Neuausrichtung musste dieser von dem Vertrag zurücktreten, und Neitzel & Cie. konnte in einer außergerichtlichen Einigung den vertraglich vereinbarten Schadenersatz durchsetzen, so die Mitteilung. „Von Beginn an im Sinne der Anleger durchdachte Verträge seitens Neitzel & Cie. lassen selbst herausfordernde Projekte für Anleger zum Erfolg werden“, sagt Vertriebsleiter Thomas Schmidt. Der Schadensersatz sei am 4. April 2017 an die Vermögensanlage gezahlt worden.
Trotz des nicht abgenommenen Kraftwerks verlaufe die Investitionsphase planmäßig. Mehrere BHKW mit einer Nennleistung von 300 bis 500 Kilowatt befinden sich demnach in der Prüfung. Darüber hinaus werden in der ersten Jahreshälfte 2017 in Mecklenburg-Vorpommern zunächst drei Photovoltaik-Dachanlagen mit einer Gesamtleistung von zunächst etwa zwei Megawatt errichtet. Durch die Errichtung im ersten Halbjahr werden die erzeugten Kilowattstunden der Mitteilung zufolge über 21 Sommer (Errichtungsjahr plus 20 Jahre) mit den gesetzlichen Einspeiseerlösen von rund elf Cent pro Kilowattstunde nach dem EEG vergütet. Weitere Anlagen würden bereits verhandelt. (sl)
Foto: Neitzel & Cie.